25.08.2022 (lk) Jedes Jahr starten tausende Schulabgänger in einen neuen Lebensabschnitt und beginnen ihre Berufsausbildung. Die jungen Erwachsenen werden langsam flügge und müssen sich nun natürlich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz für ihre Zukunft kümmern.
Eine wichtige Absicherung bei Ausbildungsbeginn ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sollte der Auszubildende also während seiner Ausbildung berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die vorab vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und befreit ihn, je nach Tarif und Versicherer, von der Beitragszahlung. Wer der Meinung ist nur ältere Leute können berufsunfähig werden liegt leider falsch, denn Berufsunfähigkeit kann jeden Treffen und auch jede Altersgruppe.
Wann gilt man als Berufsunfähig?
Wenn ein Auszubildender seinem Beruf mindestens sechs Monate lang nicht zu 50 Prozent nachgehen kann gilt er als berufsunfähig. Die 50-Prozent-Regelung richtet sich in der Regel nach der wöchentlichen Arbeitszeit. Sollte der Azubi den prägenden Teil der Arbeit nicht nachkommen können, wird ebenfalls von einer Berufsunfähigkeit gesprochen, auch wenn dieser unter 50 Prozent liegt.
Gründe, warum Auszubildende berufsunfähig werden
Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung
Es ist sinnvoll die Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, denn in jungen Jahren profitiert man oftmals von günstigeren Beiträgen. Die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen individuellen Faktoren der versicherten Person ab und ist somit nicht für alle Auszubildenden gleich hoch. Hierbei wird auf folgende Kriterien geachtet:
Schutz durch Erwerbsminderungsrente?
Bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit gibt es keine staatliche Absicherung, deshalb ist man nur ausreichend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschützt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist kein gleichwertiger Schutz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, denn hierbei gelten meist große Hürden bis ein Anspruch entsteht. Verlassen Sie sich grundsätzlich also nicht auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, denn um überhaupt einen Anspruch auf die staatliche Leistung zu haben müssen ebenfalls mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Heiko Asselborn
Versicherungsmakler
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