Die Krankenhaus - Zusatzversicherung

Krankenhaus - Zusatzversicherung02.02.2021 Ins Krankenhaus zu müssen, ist für die meisten Menschen ein Graus – und das nicht erst seit dass Corona-Virus umgeht. Mit mehreren Menschen in einem Zimmer, wenig Privatsphäre, unruhige Nächte und Assistenz- statt Chefarztbehandlung – so sieht für Kassenpatienten üblicherweise die Realität aus. So manch einer wünscht sich da den Status eines Privatpatienten.

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt
Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur solche Leistungen, „die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll“ sind. Wer jedoch lieber durch den Chefarzt behandelt und das Krankenhaus frei wählen möchte sowie ein Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bevorzugt, braucht eine private Krankenhauszusatzversicherung.

Ein wichtiger Punkt bei der Wahl eines Tarifs ist die Frage, bis zu welcher Höhe das Chef­arzt­honorar über­nommen wird. Um wirklich eine freie Arztwahl zu haben, sind Kostenerstattungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wichtig. Denn bei schwierigen oder aufwendigen Behand­lungen können Ärzte bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühr und mehr verlangen. Außerdem sollten auch Behandlungen und Operationen durch Belegärzte abgedeckt sein.

Auch wichtig: Manche Tarife beinhalten eine Wartezeit, nach der der Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag beanspruchen kann. Andere wiederum verzichten auf diese Einschränkung.

Ist die Behandlung im Krankenhaus planbar, empfiehlt es sich, die Versicherung vorab zu informieren und eine schriftliche Leistungszusage einzufordern. Manche Anbieter bestehen sogar auf einer Vorab-Information. Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Wie viel kostet eine Zusatzversicherung?
Eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung kostet zwischen 15 und 80 Euro im Monat. Die großen Unterschiede hängen von verschiedenen Faktoren ab: Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Außerdem spielen das Alter sowie mögliche Vorerkrankungen des Versicherten eine Rolle.

Laut Finanztip.de können Krankenhaus-Zusatzpolicen nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden – mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

Behandlung durch einen Spezialisten
Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
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