Betriebsrente: So funktioniert die Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersvorsorge16.06.2021 Angestellte können sich mit ihrem Gehalt eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Darauf sollten Sie bei der Entgeltumwandlung achten.

Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente baut, wird im Alter seinen Lebensstil einschränken müssen. Zusätzliche Altersvorsorge ist notwendig – je früher, desto besser. Eine sinnvolle Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen im Alter aufzubauen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). 16,3 Millionen bAV-Verträge gibt es in Deutschland – Tendenz steigend.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung
Jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden. Dazu zählen:

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der gesetzliche Anspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau über die sogenannte Entgeltumwandlung selbst finanziert. Daneben gibt es bereits heute viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.FormularbeginnFormularendeFormularbeginnFormularende

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Die günstigste Lösung für Angestellte ist natürlich, wenn ihr Unternehmen die bAV allein finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jede Firma finanziell stemmen. Angestellte haben deshalb die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge im Betrieb selbst anzupacken. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, zum Beispiel in eine Direktversicherung. Dieses Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung. Angestellte verzichten heute auf einen kleinen Teil ihres Lohns, um davon im Ruhestand finanziell zu profitieren. Diese Altersvorsorge ergänzt später die gesetzliche Rente.

Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung?
Bei einer betrieblichen Altersversorgung entstehen – neben der monatlichen Rente und den Leistungen im Todesfall – vor allem zwei Vorteile für Angestellte:

  1. Sie können damit Steuern und Sozialabgaben sparen.
  2. Bei Neuverträgen können Sie einen Zuschuss ihres Arbeitgebers mitnehmen.

- Steuern und Sozialabgaben
Bei der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Der Grund: Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt – dementsprechend werden auch weniger Steuern und Abgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

- Zuschuss des Arbeitgebers
Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz im Januar 2019 sind Unternehmen verpflichtet, sich bei der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Unternehmen müssen den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken. Wer jetzt einen neuen Vertrag abschließt, für den lohnt sich die betriebliche Vorsorge noch mehr.

Für alte Verträge muss der Arbeitgeber ab 2022 verpflichtend einen Zuschuss gewähren. Bislang haben viele Unternehmen auch freiwillig einen Zuschuss zur Betriebsrente der Angestellten gewährt. Oft ist der Arbeitgeberzuschuss genauso so hoch wie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis geben viele Firmen über die betriebliche Altersversorgung an ihre Mitarbeiter weiter.

Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?
Prinzipiell gilt: Niemand sollte sich mehr allein auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlassen. Eine zusätzliche private Vorsorge ist notwendig, um in der Rente den Lebensstandard halten zu können.

Wer auf einen kleinen Teil seines Bruttogehalts verzichten kann, für den kann eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll sein. Gibt der Arbeitgeber von sich aus noch etwas hinzu, wird diese Form der Altersvorsorge noch lukrativer.

Für Geringverdiener gibt es seit 2019 einen zusätzlichen Anreiz. Der Staat unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen. Wer weniger als 30.900 Euro (brutto) jährlich verdient, hat Anspruch auf die Förderung. Voraussetzung dafür: Zahlt das Unternehmen für den Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn mindestens 240 Euro pro Jahr an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse, bekommt der Arbeitgeber 30 Prozent des Zuschusses vom Staat erstattet. Höchstgrenze für die Erstattung sind 960 Euro Arbeitgeberzuschuss pro Jahr.

Bis zu welcher Höhe können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen?
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der bAV umwandelt. Im Jahr 2020 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 3.312 Euro. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

Mehr Informationen zur Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier

 

Heiko Asselborn - Versicherungsmakler

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

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