Der Countdown für den Saisonbeginn läuft!

Sparen Sie Zeit und Geld mit einem Saisonkennzeichen11.03.2022 Es ist wieder so weit. Die Sonne scheint, ein strahlend blauer Himmel ist zu sehen, der Tank ist voll und die Saisonfahrzeuge werden aus ihrem Winterschlaf erweckt. Viele sehen ihre Fahrzeuge nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern als Hobby und Leidenschaft. Ein solches Hobby ist natürlich auch zeitintensiv, gerade dann, wenn Sie ihr Motorrad, Auto, Wohnmobil usw. jedes Jahr neu anmelden und abmelden müssen. Doch müssen Sie wirklich jedes Jahr den doppelten Gang zur Zulassungsstelle antreten? Die Antwort lautet nein! Ein Saisonkennzeichen ist für solche Fälle die passende Lösung. Wenn Sie Ihr Fahrzeug ohnehin nicht das ganze Jahr nutzen, können Sie sich mit einem Saisonkennzeichen nicht nur Geld, sondern auch Zeit sparen. Bei dieser Art von Kennzeichen entfällt der Weg zur Zulassungsstelle, denn es wird für den festgelegten Saisonzeitraum automatisch an- und abgemeldet. Auch die Kfz-Steuer und die Versicherungskosten werden nur anteilig für den vereinbarten Zeitraum berechnet. Für die Versicherung ist es sinnvoll eine Saisondauer von mind. 6 Monaten zu wählen, da Sie erst ab diesem Zeitpunkt bei einer unfallfreien Fahrt eine Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse erhalten.

Das Saisonkennzeichen

  • Zeitraum kann selbst festgelegt werden
  • Saison muss mind. zwei Monate betragen (max. elf Monate)
  • Saisonzeitraum wird auf Fahrzeugschein, Versicherungskarte u. Kennzeichen vermerkt
  • Haftpflichtversicherung nötig
  • Seit 2017 kann das Saisonkennzeichen mit H-Kennzeichen kombiniert werden

Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Zulassungsstelle:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I )
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II )
  • Personalausweis
  • Bisheriges Kennzeichenschild
  • Gültige eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über eine gültige HU/AU

Die Saison ist gelaufen…

Saisonkennzeichen für Oldtimer, Motorräder, oder Wohnmobile gelten oftmals nur bis Ende Oktober. Nach diesem Zeitraum dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr auf der Straße parken, sondern müssen es an einem vom Straßenverkehr abgegrenzten Platz unterstellen. Sollten Sie dennoch außerhalb des vereinbarten Saisonzeitraums fahren, so besteht kein Versicherungsschutz. Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug während der Ruhepause ebenfalls nicht zum TÜV fahren. Während der Saisonpause gilt nur eine sogenannte Ruheversicherung, die den Betrieb im Straßenverkehr nicht mit einschließt.

 

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Ihr Versicherungsprofi für SaisonkennzeichenLukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de



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