Freiwillig in die Rente einzahlen – lohnt sich das?

Altersvorsorge06.04.2021 Wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge. Wenige wissen, dass zum Beispiel Selbstständige auch freiwillig Beiträge einzahlen können. Zudem können Versicherte ab 50 Jahren Sonderzahlungen leisten, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen.

Privat vorsorgen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Vor dieser Entscheidung stehen Selbstständige, wenn sie ihre Altersvorsorge planen. Ebenso wie in die gesetzliche Kranken- und Arbeitslosenversicherung können Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Die freiwillige Pflichtversicherung muss innerhalb von fünf Jahren, nachdem sich der Interessent selbstständig gemacht hat, beantragt werden. In der Zeit der Selbstständigkeit ist sie bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden. Anzahl und Höhe der Beiträge kann der Versicherte frei wählen. Pro Kalenderjahr kann ein Monatsbeitrag entrichtet werden oder es können zwölf sein.

Freiwillig gesetzlich versichern für die Erwerbsminderungsrente
Je nach persönlicher Situation kann es für einen Selbstständigen sinnvoll sein, die gesetzliche Rente noch eine Zeitlang aufzustocken. Denn wer bereits einige Jahre oder gar Jahrzehnte in die gesetzliche Kasse eingezahlt hat, kann seinen späteren Anspruch durch weitere Zahlungen ausbauen.

Neben der Altersrente bleibt der Anspruch bei einer Erwerbsminderung bestehen. Gleiches gilt für den Hinterbliebenenschutz in Form einer Witwen- /Witwer- sowie (Halb-) Waisenrente. Auch eine Zulagenberechtigung für die Riester-Rente ergibt sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Sonderzahlungen für den vorzeitigen Renteneintritt
Aber auch über 50-jährige gesetzlich Versicherte mit dem Wunsch nach einem früheren Renteneintritt, können die Beiträge mit Sonderzahlungen aufstocken. Damit lassen sich die Abschläge kompensieren, die bei einem vorzeitigen Ruhestand erhoben würden.

Aktuell bekommt ein Rentner 0,3 Prozent jeden Monat weniger, wenn er die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat. Für alle ab 1964 Geborene liegt diese Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer also mit 65 Jahren, und damit 24 Monate früher, den Ruhestand antreten möchte, verzichtet auf 7,2 Prozent Rente. Um das zu vermeiden, können diese besagten Sonderzahlungen geleistet werden. Wie hoch dieser Betrag sein müsste, kann bei der Rentenversicherung erfragt werden.

Einmalbeitrag oder monatliche Zahlung muss abgewogen werden
Ob diese Summe als Einmalbetrag, etwa nach einer Erbschaft oder Auszahlung einer Lebensversicherung, oder in Teilen gezahlt wird, kann der Versicherte selbst entscheiden. Allerdings gilt als Stichtag der 31. März des Folgejahres. Bis dahin muss der Betrag bei der Rentenkasse eingegangen sein, um für das zurückliegende Jahr noch zu gelten.

Zu berücksichtigen wäre auch, dass sich mit einer Sonderzahlung heute, die aktuellen Rentenpunkte gesichert würden. Das wird vermutlich günstiger als es in einigen Jahren sein könnte. Die Renten orientieren sich an den Lohnsteigerungen in der Wirtschaft. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Wieviel die erworbenen Rentenpunkte angesichts des demografischen Wandels in 10, 20 oder mehr Jahren tatsächlich wert sein werden, ist allerdings schwer vorhersehbar.

Gesetzliche Rentenversicherung versus private Vorsorge
Wer die Möglichkeit sieht, Sonderzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, hat den finanziellen Spielraum, um eine private Vorsorge zu erwägen. Bei einer einmaligen Anlagesumme von 21.000 Euro, kann je nach Investition ein heute 50-Jähriger mit 65 Jahren in Rente gehen und den Abschlag von 86 Euro monatlich ausgleichen.

Über eine Fondspolice zum Beispiel kann er je nach Anbieter bei einer angenommenen Rendite von 4 Prozent mit mindestens 95 Euro jeden Monat rechnen. Entscheidet sich der Versicherte zehn Jahre früher, also mit 40 Jahren, unter sonst gleichen Bedingungen für diese Fondspolice kann er mit etwa 127 Euro jeden Monat mehr kalkulieren.

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Heiko Asselborn - Versicherungsmakler

Heiko Asselborn
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