12.11.2021 (lk) „Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen…“. Neben aller Freude am Nachwuchs beginnt nun auch eine Zeit der Verantwortung und des Kümmerns. Kinder brauchen: Ein liebevolles Zuhause, Förderung, fürsorgliche Eltern,… - und auch vorsorgende Eltern, denn Sie möchten doch sicher, dass bei Krankheit oder nach einem Unfall die bestmögliche Versorgung zur Verfügung steht, oder? Am besten ohne kassenärztliche Selbstbehalte oder einen Termin bei Ihrer Bank, um alles bezahlen zu können. Deshalb sollten Sie bei der Vorsorge auf die „Drei kleinen Mäuschen“ achten.
Was steckt hinter den drei kleinen Mäuschen?
Das erste Mäuschen kümmert sich um die Absicherung für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Da Kinder nicht gerne ohne ihre Eltern sind, werden die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus übernommen. Und weil die Eltern ihr Kind in den richtigen Händen wissen wollen, erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt – das kann auch ein teurer Spezialist sein.
Krankenhaus
Das zweite Mäuschen sorgt mit der Zahnzusatzversicherung für schöne Zähne. Denn nichts ist schöner als das Lächeln des eigenen Kindes. Und damit das Lächeln auch schön bleibt, müssen die Zähne schließlich gerade sein. Sollten die kleinen Zähnchen dennoch schief wachsen, benötigt Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung. Und weil die sehr teuer werden kann, gibt das kleine Mäuschen einen Zuschuss. Eine jährliche Reinigung der Beißer ist auch noch mit dabei! Klingt doch super, oder?
Zahnarzt/Kieferorthopäde
Das dritte Mäuschen ist gerne experimentierfreudig. Und zwar dann, wenn die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß. Dann sorgt es nämlich dafür, dass der kleine Patient an alternativen Heilmethoden teilnehmen kann. Sei es Akupunktur, Osteopathie oder chiropraktische Behandlungen, das kleine Mäuschen lässt nichts unversucht.
Heilpraktiker
Welcher zusätzliche Schutz ist zu empfehlen?
Beim Herumtollen auf Spielplätzen kann viel passieren. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon fällt das Kind vom Klettergerüst. Eine Unfallversicherung schützt, wenn die Folgen über Schrammen und Kratzer hinausgehen. Sollte Ihr Kind eine körperliche Beeinträchtigung erleiden, übernimmt die Unfallversicherung den finanziellen Ausgleich der entstehenden Kosten (z.B. Umbaukosten am Haus oder Einkommenseinbußen) in Form einer Kapitalauszahlung oder einer Rente.
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