Tierhalterhaftpflicht - Achtung bei Leinenpflicht!

Sparen Sie im Schadenfall bares Geld mit einer Hundehalterhaftpflicht22.07.2022 Alle Hundehalter tragen eine große Verantwortung. Sie müssen sich nicht nur um Ihren Vierbeiner kümmern, sondern sich auch an zahlreiche Vorschriften halten…

Da die pelzigen Freunde natürlich zur Familie gehören, möchte man ihnen das schönst mögliche Leben bieten. Dazu gehören auch ausgiebige Spaziergänge im Wald gleich um die Ecke oder der Stadtforst. Man möchte seinem Hund natürlich auch viel Auslauf gönnen und im weitläufigen Wald, in dem Sie vermeintlich ungestört sind kann doch nichts passieren, oder? Leider ist dies eine falsche Einschätzung, da nicht jeder Hund gleich gehorsam reagiert, wenn er auf einen Waldbewohner trifft. So schaltet beispielsweise der noch gerade eben so brave und abrufbare Schäferhund auf den bekanntlichen „Durchzug“ und rennt einem Reh hinterher. Im schlimmsten Fall erwischt er es sogar und reißt es am Ende. Dadurch können hohe Bußgelder entstehen. In einigen Bundesländern, so auch in Bayern, dürfen Jagdschutzberechtigte Hunde, die im Wald wildern, sogar erschießen. Deshalb Achtung: In einigen Bereichen herrscht Leinenpflicht! In jedem Bundesland bestehen aber verschiedene Regelungen, über die man sich eingehend als Hundehalter informieren sollte.

Wo gilt was?

Die Leinenpflicht für Hunde im Wald ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So herrscht in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen kein Leinenzwang. In Bremen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde außerhalb der Schonzeit nur auf den vorgesehen Waldwegen ohne Leine laufen. In allen anderen Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.

Aber was nun, wenn man diese Regel missachtet und es zu einem Unfall kommt?

Zuerst einmal unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Leinenzwängen: den allgemeinen und den persönlichen. Die allgemeine Leinenpflicht gilt beispielsweise in einigen Wäldern und Parks. Dies ist natürlich immer vom jeweiligen Gebiet abhängig. Die persönliche Leinenpflicht gilt nur für den eigenen Hund, beispielsweise wenn dieser als besonders gefährlich eingestuft wird. Liegt ein persönlicher Leinenzwang vor und wird diese Pflicht missachtet, gilt dieses Verhalten als vorsätzlich. Vorsatz deckt kein Versicherer am Markt ab!

Und wie schnell es dennoch passieren kann, dass man doch einmal die Leine vergisst, zeigt folgendes Beispiel: Herr Maier macht seinen ersten Urlaub mit Hund. Sie reisen für ein paar Tage in ein benachbartes Bundesland an einen See. Herr Maier kennt sich an diesem See und im angrenzenden Park nicht aus und übersieht das Hinweisschild auf dem steht: „Ab hier ist der Hund an der Leine zu führen!“ Herr Maier kommt aus der Stadt, sein Hund hat folglich noch nie einen Hasen gesehen. Vor Neugier rennt der Hund dem Hasen hinterer und übersieht einen älteren Herren, den er nur leicht streift. Der ältere Herr kann sich jedoch nicht mehr auf den Beinen halten, fällt hin und bricht sich dabei ein Bein. Und wer übernimmt jetzt den Schaden?

Verursacht ein Hund einen Unfall, verletzt ein anderes Tier oder einen Menschen, haftet immer der Halter. Die Schadenersatzansprüche können sich schnell bis in den sechsstelligen Bereich belaufen. Missgeschicke passieren selbst gut erzogenen Hunden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Hundehalter ein absolutes Muss!

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Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

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