Unfallversicherung - Dein Schutz für alle Fälle

04.05.2020 Um ein Haar…..

Jeder kennt das Gefühl. Für einen Moment scheint das Herz stillzustehen. Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, und beinahe wäre es passiert: der Crash mit dem Auto, der Sturz von der Treppe.


Sparen Sie sich bares Geld im Schadenfall mit einer UnfallversicherungDer Schreck, der einem von Zeit zu Zeit in die Glieder fährt, die Angst vor einem Unfall – das gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Meistens bleibt es bei einem kleinen Adrenalinstoß. Und selbst wenn etwas passiert: Die meisten Unfälle verlaufen glücklicherweise glimpflich. Eine Vielzahl von Unfällen führt aber auch zu schweren Verletzungen. Vor allem jüngere, aktive Menschen sind auf Grund ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders von einem Unfall bedroht. Für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht mit bleibenden Schäden, einen großen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen ist ein Unfall zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Rund 60 Prozent der Unfälle geschehen in der Freizeit oder zu Hause – bei Kindern sogar 80 Prozent.

Unfälle passieren überall. Viele hatten selber schon das Pech oder kennen jemanden, der einen Unfall hatte. Sie wissen, wie schwer es oft ist, mit den Folgen zurechtzukommen. Ein Unfall kann ein dramatischer Einschnitt im Leben sein. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändert: Ihre körperlichen Fähigkeiten bleiben dauerhaft eingeschränkt. Sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen.

 

Was ist eigentlich ein Unfall?

Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Doch im Zusammenhang mit dem Schutz, dUnfallbedingungenen eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben:

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis / Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

In der Praxis muss also das „Unfallereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar. Wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen nicht als Unfall anerkannt. Es gibt sehr gute Tarife, die ihre Bedingungen in diesem Punkt erweitert haben.

Hier haben wir einige Schadenbeispiele zusammengefasst

 

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung:

Invaliditätsentschädigung
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme. Er kann damit beispielsweise

  • Einkommenseinbußen auffangen
  • eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung für Kinder finanzieren
  • das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen
  • Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen
  • sonstige Benachteiligungen ausgleichen

Der Grad der Invalidität (also die „dauernde BeeinträchtiguGliedertaxeng der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit“) wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet – der so genannten Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität nach der Gliedertaxe kann in der Bemessung vom Grad der Behinderung, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen regelt, abweichen.

Die Gliedertaxe zeigt in Form einer tabellarischen Auflistung in den Bedingungen auf, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane eingestuft wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an seine Mitglieder über die sogenannten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) eine Empfehlung für die Gliedertaxe heraus (siehe nachfolgende Grafik). Diese können die Versicherungsgesellschaften übernehmen oder entsprechend für ihre Kunden anpassen.

Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.

Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.

Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, Tagegeld
Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall meist mit Verdienstausfall verbunden. Sie vereinbaren deshalb in aller Regel ein Tagegeld. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Tagegeld für die vereinbarte Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt.

Ein Krankenhausaufenthalt belastet die Haushaltskasse in jedem Fall – vor allem dann, wenn die Krankenversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten nicht vollständig abdeckt. Oft muss für diese Zeit eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung für die Kinder engagiert werden. Hier kann das Krankenhaustagegeld helfen, das je nach Gesellschaft für mehrere Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch z. B. nach ambulanten Operationen.

Auch nach der Behandlung im Krankenhaus ist man nicht gleich wieder „auf dem Damm“. Der Rekonvaleszent ist vielleicht auf Taxis angewiesen, auf Hilfe im Haushalt – die Kosten summieren sich. Das Genesungsgeld fängt den größeren finanziellen Bedarf in dieser Übergangszeit auf. Auch ein anschließender Erholungsurlaub kann damit finanziert werden. Genesungsgeld gibt es i. d. R. genauso lange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Hier unterscheiden sich jedoch die Tarife und Gesellschaften. So zahlt z. B. die Interrisk in dem Tarif XXL das Genesungsgeld für 750 Tage.

Unfallrente
Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer. Für manches, was der Versicherte früher selbst erledigt hat, muss dann Hilfe in Anspruch genommen werden: Die Kosten für die Lebensführung steigen.

Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meistens niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung erleichtert den Hinterbliebenen wenigstens die finanziellen Belastungen.

Beitragsrechner für Unfallversicherung der Haftpflichtkasse

 

Folgende Punkte sind beim Abschluss einer Unfallversicherung wichtig:

Invaliditätsgrad - Progression - Gliedertaxe
Kernleistung einer Unfallversicherung ist die Zahlung eines Kapitalbetrages im Fall einer teilweisen oder dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der versicherten Invaliditäts-Grundsumme.

Die Invaliditätsleistung ist eine gleichmäßig ansteigende, also lineare Leistung. Bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 80% (wird aus der Gliedertaxe des Versicherers entnommen) erhält man auch 80% der vereinbarten Versicherungssumme. Wurde jedoch eine Progression (gegen Mehrbeitrag) vereinbart, greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad das Mehrleistungsprinzip. Für die unteren Invaliditätsgrade (meist bis 25%) ist eine lineare Leistung (also so, als ob keine Progression vereinbart worden wäre) vorgesehen, höherliegende Prozentsätze werden gemäß der vereinbarten Progressionsstaffel vervielfacht.

Beispiel:
Es wurde eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000,- Euro vereinbart mit einem Tarif, bei dem die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 25 % greift.

Progression

Die Gliedertaxe ist zwar nur ein Wort - entscheidet aber oft über viele tausend Euro Entschädigung. Wie hoch ist der einzelne Invaliditätsgrad bei Verlust des Daumens? Im Regelfall 20 %. Es gibt jedoch Tarife die einen deutlich höheren Grad festsetzen. Diese prozentualen Unterschiede können von der Entschädigung schnell eine Differenz von 100.000,- Euro ausmachen. Besonders bei günstigen und vor allem bei recht alten Unfallverträgen ist eine unvorteilhafte Gliedertaxe hinterlegt.

InterRisk Versicherung - Unfall-Leistungsnavigator - Gliedertaxe

EINE VERBESSERTE GLIEDERTAXE IST EIN MUSS FÜR JEDE UNFALLABSICHERUNG!

Mitwirkungsanteil
Mit diesem Begriff können die meisten Menschen relativ wenig anfangen. Dieser Punkt macht sich leider auch erst bemerkbar wenn der Versicherer aufgrund der "Mitwirkung" die Leistung kürzt.

Hat eine zuvor bestehende Krankheit oder ein Gebrechen an der durch einen Unfall hervorgerufenen Schädigung mitgewirkt, so wird der entsprechende Mitwirkungsanteil bei der Berechnung der Invaliditätsleistung berücksichtigt. Genauer gesagt mindert sich demnach die Leistung bei Invalidität um einen bestimmten Prozentsatz.

Beispiel:
Ein an Diabetes leidender Versicherungsnehmer erleidet einen Unfall mit erheblichen Verletzungen am Fuß. Während der Untersuchung stellt sich heraus, dass die durch die Krankheit eingetretene Wundheilungsstörung zur Amputation führt. Der Arzt im Krankenhaus bemisst den Mitwirkungsanteil auf 40 %. Im Falle einer Anrechnung der Vorschäden ab 25 % wird die Krankheit auf die Invaliditätsleistung angerechnet (die Invaliditätsleistung wird gekürzt). Sofern der Tarif aber Vorschäden erst ab einem höheren Mitwirkungsanteil berücksichtigt, wird der Invaliditätsgrad des gesamten Fußes berechnet.

Berechnungsgrundlagen:
Invaliditätsgrundsumme: 100.000 Euro
Leistung laut Gliedertaxe für den amputierten Fuß: 70%
festgestellter Mitwirkungsanteil: 40%

• Variante 1: ohne Progression, ohne Mitwirkungsanteil
Grundsumme 100.000 € x Gliedertaxe 70% = 70.000 € Leistung

• Variante 2: ohne Progression, mit Mitwirkungsanteil von 40%
Gliedertaxe 70% x Mitwirkungsanteil 40% = 28%
Gliedertaxe 70% - Differenz 28% = 42%
Leistung = 42.000 €

Mit einem Verzicht auf den Mitwirkungsanteil kann ich verhindern, dass im Leistungsfall eine Minderung vorgenommen wird.

Kraftanstrengung & Eigenbewegung
Wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden (z. B. Meniskusschäden), wird dies von vielen Versicherern nicht als Unfall anerkannt.

Einmal falsch umgeknickt und einen irreparablen Schaden erleiden. Dies stellt keinen Unfall im eigentlichen Sinne dar. Viele Gesellschaften versichern das Thema Eigenbewegung gar nicht. Vor allem beim Sport kann es passieren, man knickt um - ohne "äußeren" Einfluss.

Eigenbewegung und "erhöhte Kraftanstrengung" sollten unbedingt im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Infektionen - Insektenstiche
Der Einschluss von Infektionskrankheiten - unabhängig vom Übertragungsweg - sollte unbedingt beachtet werden. Das bekannteste Beispiel hierfür ist sicherlich der Zeckenbiss. Vor allem Kinder spielen nun mal gern im Rasen, da kann sich so ein kleiner Blutsauger schon mal schnell verbeißen. FMSE ist eine typische Erkrankung, die im schlimmsten Fall eine erhebliche Verletzung und eine bleibende Invalidität nach sich zieht. Als versichertes Ereignis sollte hier der Ausbruch der Infektionskrankheit gelten.

Bewusstseinsstörungen
Bei vielen Unfallversicherungen sind Geistes- und Bewusstseinsstörungen nicht versichert. So hatten wir vor einigen Jahren den Schadensfall, dass eine Person durch plötzliche Ohnmacht die Treppen hinab fiel und sich mehrere Wirbel dabei brach. Dies wäre ohne den Einschluss der Bewusstseinsstörung kein Unfall im herkömmlichen Sinne. Deshalb muss dieser Punkt unbedingt mit eingeschlossen sein.

Rehabilitations- und Pflegeleistungen
Ebenfalls eine der wichtigsten Punkte beim Abschluss einer Unfallversicherung und doch am wenigsten beachtet. Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau, Umzug), Hilfsmittel, Kur- und Reha Maßnahmen, Kostenersatz für Zähne, Pflegehilfe, Versorgung mit einer warmen Mahlzeit (man merkt spätestens dann wie wichtig dieser Punkt ist, wenn sie im 3. Stock ohne Aufzug wohnen und nicht geh fähig aufgrund eines Unfalls sind), all diese Punkte sind aufwendig und kostenintensiv.

Leistungsverbesserungen
Dieser Punkt ist ein häufiges Problem in der Versicherungsbranche. Wie bei vielen Kunden verstauben die Verträge in ihren Versicherungsordnern, welche irgendwann mal abgeschlossen wurden und nie mehr aktualisiert wurden. Durch eine Updategarantie gelten künftige Verbesserungen automatisch für den abgeschlossenen Vertrag. Eine jährliche Überprüfung ist nicht mehr notwendig.

Gesundheitsfragen
Unfallversicherung ist nicht gleich Unfallversicherung. Ebenso unterscheiden sich bei den einzelnen Versicherern die Gesundheitsfragen sehr bei der Antragstellung. Die einen können klar beantwortet werden und sind somit sehr rechtssicher. Für manche ist es von Vorteil ein Medizinstudium absolviert zu haben. Wie soll ich die Frage "Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Gebrechen" korrekt und richtig beantworten? Hier sollte der Versicherer eine klare und deutliche Sprache verwenden.

So fragt z. B. die Interrisk bei der Antragstellung folgendes:

Wurden weInterriskgen AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multipler Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit, Spina bifida, Wirbelgleiten oder Zuckerkrankheit in den letzten 5 Jahren ärztliche Behandlungen durchgeführt oder Medikamente verordnet?

Angebot und Vergleich zur Unfallversicherung anfordern

 

Gerne vergleichen wir Ihre bestehende Unfallversicherung. Vor allem für Kinder ist ein guter und sinnvoller Versicherungsschutz notwendig. Für wirklich wenige Euros kann ein sehr hoher Betrag abgesichert werden. Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Risikoabsicherung. Vielleicht hat man den Beitrag z. B. für sein Kind "umsonst" bezahlt. Aber wenn etwas passiert, dann gibt es nichts Besseres als einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz zu besitzen.

JA - ich möchte meine Unfallversicherung vergleichen und mich beraten lassen



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