Versicherungsschutz für Ihre Wallbox und mobile Ladestation

Versicherungsschutz für Ihre Wallbox

16.11.2021 Jedem dürfte klar sein: Ohne Strom keine E-Mobilität. Wo versichert man die „Lebensspender“ fürs E-Auto?

Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der dank Speicher jederzeit selbst genutzt werden kann. So lädt man über Nacht sein E-Auto auf und fährt am nächsten Morgen wieder mit grünem Gewissen zur Arbeit. Das wäre natürlich der Idealfall für Eigenheimbesitzer. Wo auch immer der Strom am Ende herkommt, er muss in den Akku. Idealerweise kann man sein Elektroauto daheim laden. Dafür gibt es sogenannte Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und mobile Ladestationen („Ladekabel“). Da diese so elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, ist verständlich, dass man sich so seine Gedanken macht, wo diese im Fall der Fälle mitversichert wären.

 

Primär ein Thema der Wohngebäudeversicherung

Es setzt sich nach und nach durch, dass Wallboxen über den Wohngebäudevertrag mitversichert sind. Da dies momentan nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist empfehlen wir, dies vorab beim Versicherer abklären zu lassen, damit im Leistungsfall keine Diskussionen entfachen, ob das nun als fest mit dem Gebäude verbunden angesehen werden kann oder nicht. Der Versicherungsschutz entspricht dann erwartungsgemäß dem Umfang, der für das ganze Haus gewählt wurde.

 

Deckung in der Fotovoltaikversicherung

Es könnte jetzt überraschend sein, aber auch in der Fotovoltaikversicherung kann Deckung für Wallboxen und Ladestationen geboten sein. Natürlich müssen diese auch in der Versicherungssumme mit berücksichtigt worden sein. Der Schutz wäre dann fotovoltaiktypisch sehr umfangreich.

 

Halten wir fest: Wallboxen können auf verschiedene Art recht einfach und umfangreich versichert werden. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich die Installation einer Wallbox oder auch Ladesäule beim Versicherer anzuzeigen. Auch, wenn diese i. d. R. sehr offen mit dem Thema umgehen, gibt es nur selten feste bedingungsseitige Regelungen für Ladestationen. Die Gefahr einer unter Umständen nicht angezeigten Gefahrerhöhung lässt sich durch vorsorgliche Anzeige beim Versicherer ebenfalls einfach umgehen.

 

Und mobile Ladegerätschaften?

Nun, mobile Ladevorrichtungen sind natürlich nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Das macht es etwas schwieriger. Als zur Nutzung eines Kfzs nötiges Teil dient es im klassischen Definitionssinn nicht dem Haushalt. Eine Deckung dieser Gefahr werden Sie daher in Ihrer Hausratversicherung eher selten finden können. Immer mehr Versicherer arbeiten aber bereits an neuen Konzepten um diese Versicherungslücke in der Hausratversicherung schließen zu können.

 

Aber irgendwie ist es doch auch ein Kfz-Teil…!

Der Gedanke ist jedenfalls naheliegender als der, dass es sich bei Ladegerätschaften und Wallboxen um Hausrat handeln könnte. Und folgerichtig findet sich inzwischen auch in einigen Kfz-Tarifen eine Deckung. Normalerweise ist diese aber subsidiär zu anderen Versicherungen. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor.

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