Wie steht es um den Hausratversicherungsschutz im Homeoffice?

Schützen Sie sich mit einer Hausratversicherung gegen hohe Kosten13.12.2021 (lk) "Homeoffice" bezeichnet die Arbeit eines Angestellten von zu Hause. Angesichts des Fachkräftemangels und der zunehmenden Digitalisierung gewinnt die Arbeit von zu Hause immer mehr an Attraktivität. Aktuell sorgt die Ausbreitung des Coronavirus ebenfalls dafür, dass Mitarbeiter den virtuellen Arbeitsplatz verstärkt nutzen müssen. Generell erlangt die Arbeit im Homeoffice immer mehr an Beliebtheit. Denn es ist natürlich komfortabler sich seinen Arbeitsplatz zu Hause so einrichten zu können, wie man ihn gerne hätte. Selbstverständlich ist es auch ein Argument, die eigenen weiteren Räumlichkeiten – außer dem heimischen Büro - ebenfalls frei nutzen zu können. Auch die Organisation der  Kinderbetreuung gestaltet sich in einigen Fällen in der Heimarbeit leichter.

Dezentrales Arbeiten gehört in einigen Unternehmen bereits zur Organisations-und Mitarbeiterstruktur und erhält immer mehr Zuspruch. Denn auch der Arbeitgeber kann viele Vorteile aus dem Arbeitsmodell gewinnen, wie zum Beispiel:

  • Weniger Krankheitstage und geringeres Ansteckungsrisiko der Arbeitnehmer
  • Gesteigerte Produktivität/Kreativität der Mitarbeiter
  • Kostenersparnis
  • Erhöhte Motivation der Arbeitnehmer
  • Betrieb gewinnt an Attraktivität für Mitarbeiter mit Familie
  • Optimierung der Büroflächennutzung

Das Arbeiten im heimischen Büro stellt beide Seiten vor neue Herausforderungen. Für Unternehmen setzt es ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber dem Mitarbeiter voraus, auf Seiten des Arbeitnehmers setzt es zugleich eine hohe Bereitschaft zur Selbstorganisation, Selbstdisziplin und natürlich eine verantwortungsvolle Arbeitsweise voraus. Doch trotz Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein birgt dieses Arbeitsmodell einige Risiken und Gefahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter. Denn wo sich neue Arbeitsplätze erschließen – gerade im Homeoffice – entstehen auch neue Gefahrenquellen. Ein Mitarbeiter muss schließlich mit neuen Geräten wie z. B. Computer/Laptop, Tastatur, Maus, Handy, Tablet, etc.  ausgestattet werden. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn Ihnen das Firmen-Tablet aus der Hand rutscht, am Boden aufschlägt und das Display zerbricht?

Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind grundsätzlich alle Einrichtungsgegenstände gegen die Gefahren durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl abgesichert. Das schließt auch fremdes Eigentum mit ein, sofern es nicht Mietern, Untermietern oder dem Vermieter des Versicherungsnehmers gehört. In der Hausratversicherung sind auch Arbeitsgeräte, die Eigentum des Arbeitgebers sind und zu beruflichen Zwecken zuhause genutzt werden mitversichert. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich Waren und Warenmuster. Aber Achtung! Arbeitsräume, die separat zur Wohnung begehbar sind, sind nicht automatisch mitversichert und muss extra vereinbart werden.

Die Versicherungssumme muss stimmen

Im Versicherungsvertrag wird eine individuelle Versicherungssumme für den versicherten Hausrat vereinbart. Damit der Versicherungsschutz eine angemessene Höhe hat, darf die Versicherungssumme nicht geringer sein als der Neuwert des Hausrates. Im besten Fall wird der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart: Dann entspricht die Versicherungssumme einem Wert von mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Schadenfall wird hier bis zur Höhe der Versicherungssumme entschädigt. Ist die vereinbarte Summe hingegen zu niedrig bemessen oder mit der zusätzlichen Arbeitsausstattung nicht mehr ausreichend, entsteht eventuell eine Lücke und eine Anpassung ist erforderlich. 

 

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Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

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