Wie steht es um den Unfallversicherungsschutz unter Alkoholeinfluss?

Beim Alkoholkonsum erhöht sich immer das Schadenrisiko10.12.2021 Mit einer Tasse Feuerzangenbowle oder Glühwein am Weihnachtsmarkt stehen – was gibt es in der Weihnachtszeit besseres? Leider finden dieses Jahr aufgrund der Pandemie die Weihnachtsmärkte nicht statt. Aber auch ohne Christkindlmärkte lädt die kalte Jahreszeit zu Glühwein und Co. ein. Viele betriebliche Weihnachtsfeiern finden ebenfalls statt und dort werden bei einem geselligen Beisammensein gerne typische alkoholische Weihnachtsgetränke ausgeschenkt. Das Trinken alkoholischer Getränke hat in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition. Etwa 104 Liter Bier konsumieren wir durchschnittlich pro Jahr, dazu kommen etwa 20 Liter Wein, fast vier Liter Sekt und etwa fünf Liter Spirituosen. Das Volk lebt also nicht gerade abstinent. Und dass man im Rausch zu so manchen Dummheiten bereit ist, sollte an dieser Stelle auch nicht überraschen. Je mehr Alkohol getrunken wird, desto größer wird die Unfallwahrscheinlichkeit. Ab einem gewissen Grad der Alkoholisierung  erlischt dann auch noch der Versicherungsschutz.

Bewusstseinsstörung-Schuldunfähigkeit-Deliktunfähigkeit

Alkoholkonsum hat erheblichen Einfluss auf das Bewusstsein. Ab einem gewissen Punkt kann also immer von einer Bewusstseinsstörung ausgegangen werden. Der Konsument hat sich nicht mehr im Griff, hat motorische Schwierigkeiten, Sinnesstörungen und verliert Hemmungen. Daher kann bei einem Vollrausch auch von einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ausgegangen werden. Dies hat allerdings nur strafrechtlich Auswirkungen. Eine Deliktunfähigkeit (§ 827 BGB) , die sich z. B. auf Schadenersatzansprüche auswirkt, begründet sie nicht, da im Paragraphen nur auf krankhafte Störungen eingegangen wird. Dies bedeutet, dass Sie sich freiwillig in einen alkoholisierten Zustand begeben haben und somit für den Schaden, den Sie in dieser Zeit widerrechtlich verursachen, verantwortlich gemacht werden.

Außer Rand und Band und ein wenig tollpatschig

Kommen wir zur Unfallversicherung. Grundsätzlich leistet eine Unfallversicherung nicht, wenn das Unfallereignis die Folge einer Bewusstseinsstörung war. In den Bedingungswerken werden als mögliche Ursachen einer Bewusstseinsstörung der Konsum von Alkohol und anderen Drogen explizit genannt. Im Zuge des „Aufrüstens“ der verschiedenen Unfalltarife bieten inzwischen viele Anbieter auch berauschten Versicherten Schutz – zumindest bis zu gewissen Promillegrenzen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Familienvater mittleren Alters wollte sich auf sein Fahrrad setzen, um nach einer feuchtfröhlichen Weihnachtsfeier nach Hause zu radeln. Bereits der Aufstieg auf seinen Drahtesel gestaltete sich schwierig. Aus letztlich ungeklärten Ursachen rutschte er von dem Pedal ab und stürzte schwer.Sparen Sie sich hohe Kosten bei einem Unfall mit einer Unfallversicherung Hierbei zog er sich einen komplizierteren Bruch am Arm zu, der aufwendig operiert werden musste und einen mehrwöchigen stationären Krankenhausaufenthalt nach sich zog. Als er aus der stationären Behandlung entlassen wurde, war sein Arm nicht mehr wie vorher. Er litt fortan unter Sensibilitätsstörungen und Lähmungserscheinungen des linken Oberarmes bis in die Hand. Der Unfallversicherer wies jedoch Schadenansprüche ab und berief sich auf die sog. „Alkoholklausel“, die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Unfallversicherung in solchen Fällen festlegt. Da dem Versicherer aber die Beweise über den tatsächlichen Promillewert des Familienvaters fehlten, musste die private Unfallversicherung letztendlich für den Schaden aufkommen.

Fazit: Nicht immer kann sich die Unfallversicherung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erfolgreich auf einen Leistungsausschluss nach der sogenannten Alkoholklausel berufen. Der Versicherer muss hierfür konkret darlegen und beweisen, welche Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt vorlag und wie sich die hieraus resultierende Bewusstseinsstörung auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall eine private Unfallversicherung zu haben, um in solchen Fällen nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. 

 

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