Auslandsreisekrankenversicherung: unverzichtbar!

Schützen Sie sich im Krankheitsfall vor hohen Kosten11.04.2022 Die Corona-Maßnahmen wurden pünktlich zu den Osterferien weiter gelockert. Nun ist das Reisen in fernere Länder wie die USA oder Thailand ebenfalls wieder möglich. Da auch die Temperaturen bereits steigen, hat viele Deutsche die Reiselaune gepackt. Mit den Osterferien steht die erste große Reisewelle dieses Jahres ins Haus. Allein der Berliner Flughafen erwartet während der zwei Wochen insgesamt eine Million Reisende und warnte vorsorglich schon einmal vor langen Wartezeiten. Da wir uns nun im dritten Jahr der Corona-Pandemie befinden und sich jeder bisher stark einschränken musste, nutzen die Deutschen die Chance der Lockerungen um Ihre Fernwehgelüste zu befriedigen. Die Reiseplanung hat sich jedoch grundlegend verändert. Die Angst man könne sich mit Corona, oder anderen Krankheiten im Ausland anstecken ist dennoch groß. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck können Sie sich vor hohen Kosten einer Heilbehandlung im Ausland schützen. Einige Länder, wie zum Beispiel Thailand, setzen sogar für die Einreise eine Auslandsreisekrankenversicherung voraus.

Vor allem gesetzlich Versicherte sollten hier besonders vorsorgen. Die Krankenkasse bezahlt in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, nur einen Teil der Behandlungskosten und auch nur so viel, wie die Bürger von der dortigen Krankenversicherung bekämen. Der im Urlaubsland übliche Eigenanteil zählt in der Regel nicht dazu. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse also nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten gedeckt.

Beispiele für Länder mit Sozialversicherungsabkommen

  • Belgien
  • Griechenland
  • Schweden
  • Dänemark
  • Luxemburg
  • Norwegen

Wer zudem ohne Auslandsreisekrankenversicherung so schwer erkrankt, dass er nach Deutschland zurückgebracht werden muss, hat als gesetzlich Versicherter ganz schlechte Karten: Die Kosten für solche Ambulanzflüge können schon innerhalb Europas bei mehr als 20.000 Euro liegen und werden von der Kasse nicht übernommen. Auch privat Versicherte sollten prüfen, ob Ihre Krankenkasse den Rücktransport nach Deutschland übernimmt - und zwar bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht nur medizinisch notwendig. Ebenso können über manche Policen angenehme Zusatzleistungen vereinbart werden, die in der privaten Krankenversicherung nicht enthalten sind - zum Beispiel das sogenannte Rooming-in, also die Unterbringung eines oder beider Elternteile bei einem erkrankten Kind im Krankenhaus.

Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung

  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Ambulante Behandlungen beim Arzt oder Krankenhaus
  • Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
  • Psychologische und psychotherapeutische Erstbehandlung
  • Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung
  • Rücktransport im Krankheitsfall
  • Überführung der Versicherten im Todesfall

Hier erfahren Sie mehr zur Reisekrankenversicherung

Ihr Versicherungsexperte für Reisekrankenversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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