Berufsunfähigkeitsversicherung - Ein völlig unterschätztes Risiko

Berufsunfähigkeitsversicherung19.05.2021 Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens (zumindest vorübergehend) berufsunfähig und Statistiken zeigen, dass diese Zahlen weiter steigen.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind in aller Regel ungenügend. Versicherte haben grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf Leistungen wegen Erwerbsminderung. Dabei müssen in den letzten 36 Monaten vor Ein-tritt der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge geleistet worden sein (3/5tel-Regel). Ausnahmen gibt es beispiels-weise bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesen Fällen besteht bereits nach dem ersten gezahlten Beitrag Versicherungsschutz (§53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird aller-dings nicht bloß der bisherige, tatsächliche Verdienst herangezogen, sondern es wird fingiert, dass der Versicherte bis zu seinem 62. Geburtstag Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt habe. Dennoch bleibt die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei Auszubildenden oder Berufsanfängern deutlich unter dem, was die meisten Menschen zum Leben benötigen. Um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss das sogenannte Restleistungsvermögen unter drei Stunden täglich liegen. Zudem werden die Renten grundsätzlich nur befristet bewilligt. Schließlich ist auch die Altersvorsorge zunächst auf sehr bescheidenem Niveau.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitskraftabsicherung

Deshalb ist es für Auszubildende und Berufsanfänger besonders wichtig, für diesen Fall zusätzlich privat vorzusorgen, sofern der Beruf wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls aufgegeben werden muss. Vor allem in jungen Jahren haben sie noch die Chance, einen leistungsstarken Versicherungsschutz zu einem günstigen Einsteigerpreis zu erhalten. Zudem sind mittlerweile auch Azubis und Studenten in vielen Fällen bereits bei Aufnahme der Ausbildung bzw. des Studiums mit ihrem Zielberuf versicherbar. Dabei stellt man schnell fest, dass guter Schutz kein kleines Vermögen kosten muss.

DENN: Je jünger die versicherte Person ist, desto günstiger ist der Beitrag. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger spezielle Tarife mit einem günstigen Einsteigerbeitrag an.

Vereinbaren Sie schnell und einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin und erfahren Sie mehr

 

Alexander Kraus - Versicherungsfachmann

Alexander Kraus
Versicherungsfachmann

Telefon: 09435 – 300 99 82
Mail: kraus@bavaria-regensburg.de

 



[ zurück ]