Betriebliche Altersvorsorge: Der Schlüssel zu einem sorgenfreien Ruhestand!

Sorgen Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge finanziell für Ihren Ruhestand vor28.03.2023 (lk) Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sie ist existenziell wichtig!

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen - und das möglichst frühzeitig!

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen - von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen, sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

Was ist eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Sie als Arbeitnehmer sind als versicherte Person bezugsberechtigt. Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Für wen ist eine betriebliche Altersvorsorge interessant?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Vermögenswirksame Leistungen – Umwandlung

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) führen zu einer Belastung mit Steuern und Sozialabgaben. Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum Ihr Nettogehalt erhöht.

Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4 % sind steuer- und sozialabgabenfrei (2023: 292 Euro monatlich), die nächsten 4 % sind nur steuerfrei).

Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.

Auch dem Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung verschiedene Vorteile.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Für alle Neuverträge ab 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber muss sich also mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt ab 2022 auch für bereits bestehende Verträge. Der Arbeitgeberanteil kann jedoch je nach Ermessen des Arbeitgebers, zu Gunsten der Mitarbeiter, auch höher angesetzt werden. Wie es also bei Ihrem Arbeitgeber geregelt ist, gilt zu erfragen. Die 15

Prozent sind Ihnen jedoch mindestens sicher.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt.

Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Sie können den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Was passiert im Todesfall während der Ansparphase?

In aller Regel entspricht die betriebliche Altersvorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Hier kann Vertragsguthaben bei Tod nur an diesen Personenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden:

  • In gültiger Ehe lebender Ehegatte
  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder der versicherten Person (solange ein Kindergeldanspruch besteht)

Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung kann auch der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte der versicherten Person begünstigt werden. Hierfür muss die Person aber namentlich benannt sein.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer grundsätzlich ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Daneben sollten Sie, je nach Lebenssituation, auch andere Arten der Vorsorge oder eine Kombination aus verschiedenen Varianten in Betracht ziehen.

 

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Ihr Vorsorgeexperte für die betriebliche Altersvorsorge

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
asselborn@bavaria-regensburg.de

 

 

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