Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld

Sichern Sie sich finanziell mit einer Krankentagegeldversicherung ab13.02.2023 (lk) Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Wer kann versichert werden?

Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Bei mehr als 6 Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Sinnvoll ist darum ein Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche.

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Das bedeutet, dass eine Versorgungslücke entsteht, die nur durch eine zusätzliche private Absicherung geschlossen werden kann. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt durch diese Lücke nicht mehr bestreiten können, empfiehlt sich also der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.

Wie berechnet sich die Versorgungslücke?

So berechnet sich die Versorgungslücke

* 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze

** ggf. abzügl. 1,875 % (statt 1,525 %) bei Kinderlosen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Verdienstausfall – Pflichtversicherung: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro bzw. 1.800 Euro netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa 1.424 Euro im Monat. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihr damit jeden Monat etwa 376 Euro. Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 15 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.

Verdienstausfall – Freiwillige Versicherung: Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 6.000 Euro bzw. 3.400 Euro netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche mit einem Krankengeld von etwa 2.689 Euro rechnen. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihm damit jeden Monat rund 711 Euro. Das bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossene Krankentagegeld von 25 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für Krankentagegeldversicherungen in Regensburg

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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