25.01.2023 (lk) Immer voller Einsatz! Vereine sind eine der ganz wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft. Sie fördern den Sport, bringen Abwechslung in den Alltag von Bürgern im dritten Lebensabschnitt, organisieren Ausstellungen regionaler Künstler, pflegen traditionelles Brauchtum oder engagieren sich in einem anderen der vielen Bereiche dessen, was wir als unsere Kultur ansehen. Vereine sind wichtig, Vereine sind beliebt. Rund 600.000 Stück davon gibt es derzeit in Deutschland. Etwas mehr als 12 Mio. Bürger unseres Landes engagieren sich in einem Verein. Bei allem Einsatz für die Sache sollten Vereine allerdings auch über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert.
Wenn Ihren Mitgliedern etwas zustößt
Der Gesetzgeber schätzt das Ehrenamt. Daher hat er es unter den Schutzmantel der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Stößt Ihnen bei der Ausübung Ihres Ehrenamts etwas zu, besteht im Regelfall also eine Grundabsicherung über einen der verschiedenen Träger dieser Sozialversicherung (z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bei Sportvereinen). Hierüber wären dann alle nötigen Behandlungskosten gedeckt, ebenso die Kosten für z. B. häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe.
Kommt es durch ein Unglück im Ehrenamt allerdings zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, wird der eigentliche Schwachpunkt dieser Absicherung offensichtlich. Für eine Rentenleistung bedarf es im Regelfall einer mind. 20 %igen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch Kosten eines behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung oder Ihres Autos werden nicht übernommen.
Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung stellt nur eine Basisabsicherung dar, die nicht wirklich auf persönliche Lebensumstände achtet. Ganz anders sieht dies im Bereich der privaten Unfallversicherung aus. Hier wird über die Gliedertaxe und die gewählte Versicherungssumme ganz klar definiert, welche Geldleistung bei welchem Grad körperlicher oder geistiger Invalidität zur Auszahlung kommt.
Über eine Gruppenunfallversicherung hat ein Verein die Möglichkeit, den Versicherungsschutz seiner Mitglieder abzurunden. Hier sollte auf eine Absicherungshöhe geachtet werden, die dem einzelnen Mitglied bei einer mittelschweren Invalidität auch wirklich hilft. Wer seine Schaffenskraft in den Zweck des Vereins legt, sollte auch auf diese Weise Wertschätzung erfahren. Die Gruppenunfallversicherung ist eine Art von Versicherung, die speziell für Vereine konzipiert wurde. Sie bietet Schutz vor Unfällen, die sich bei der Ausübung des Vereinszwecks ereignen können. Dadurch wird die finanzielle Sicherheit der Mitglieder gewährleistet, die bei einem Unfall verletzt werden.
Welche Vereine sind durch die Unfallversicherung abgesichert?
Die Gruppenunfallversicherung für Vereine kann sowohl für eingetragene Vereine, als auch für Verbände wie Sport- und Musikvereine, Freiwillige Feuerwehr oder ähnliche Verbände abgeschlossen werden.
Mögliche Versicherungsleistungen:
Gruppenunfallversicherung für Vereine mit ergänzendem Versicherungsschutz sinnvoll erweitern
Vereinshaftpflichtversicherung Cyberversicherung Vermögensschadenhaftpflicht
Insgesamt ist die Gruppenunfallversicherung eine gute Wahl für Vereine und Organisationen. Sie bietet Schutz für die Mitglieder des Vereins und ist relativ günstig im Vergleich zu den Kosten, die bei einem Unfallschaden entstehen können.
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Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de
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