Vereinshaftpflichtversicherung – wenn etwas schief geht

Eine Haftpflichtversicherung kann für Vereine essenziell sein04.01.2023 (lk) Warum ist es für Vereine wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?

Eines der größten Ziele für jeden Verein ist es, in einer sicheren Umgebung erfolgreich zu sein. Ohne eine Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, unerwartete Kosten tragen zu müssen oder vermiedene Einnahmen nicht nutzen zu können.

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Verein vor finanziellen Risiken, die aus Haftungsansprüchen von Dritten resultieren. Diese Ansprüche können sowohl aufgrund von Personen- als auch aufgrund von Sachschäden entstehen. Beispielsweise kann ein Mitglied des Vereins für Schäden verantwortlich sein, die bei einer Veranstaltung durch einen Dritten verursacht werden. Ebenso können Ansprüche von Dritten geltend gemacht werden, wenn der Verein nicht in der Lage ist, für Schäden aufzukommen, die bei einer Veranstaltung entstanden sind oder wenn sich jemand im Rahmen des Vereins verletzt.

Die Vereinshaftpflichtversicherung kann den Verein vor solchen Risiken schützen, indem sie Entschädigungsansprüchen begegnen und das finanzielle Risiko des Vereins minimieren. Die Versicherung kann auch helfen, Prozesse zu vermeiden und so Kosten zu sparen. Darüber hinaus bietet eine Haftpflichtversicherung dem Verein mehr als nur finanziellen Schutz. Es schafft Vertrauen bei den Mitgliedern und trägt dazu bei, dass alle Beteiligten im Verein ihre jeweiligen Pflichten erfüllen und sich an die Regeln halten. Wenn alle Mitglieder wissen, dass sie in einem Umfeld arbeiten, in dem ihre Interessen geschützt sind, tragen sie viel leichter zum Erfolg des Vereins bei.

Was ist versichert?

Es sind alle Personen- Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die einem Dritten von einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Vereinsmitglied zugefügt werden. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse oder zum Zweck des Vereins verursacht wurde.

Die Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:

  • Mitglieder des Vorstands
  • Vereinsmitglieder
  • Angestellte und Arbeiter des Vereins

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Schützenverein: Ein Schützenverein hält in den Wintermonaten einen Schnupperkurs für neue Interessenten ab. Dabei wurde nicht darauf geachtet, den Bereich um den Eingang zum Vereinsheim zu streuen. Ein Gast rutscht aus und zieht sich Prellungen am Rücken und einen Haarriss am Steißbein zu. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall werden vom Geschädigten gegenüber dem Verein geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.500 Euro geschätzt.

Sturm: Ein alter, offensichtlich bereits seit längerem morscher Baum wird vom Sturm umgeknickt und streift beim Fall den Wintergarten eines Nachbarhauses. Es entsteht ein Schaden von geschätzt 8.000 Euro. Der Nachbar fordert Schadenersatz, da er die Ansicht vertritt, der Verein wäre seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Parkplatz: Zwei Vereinsmitglieder eines Sportvereins tragen ein neues Fußballtor zum Hartplatz. Dabei zerkratzen Sie im Vorbeigehen den Lack des auf dem Parkplatz vor dem Vereinsheim geparkten Pkw eines Anwohners. Der Schaden wird auf 2.000 Euro geschätzt.

Daher sollte jeder Verein unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen und so seinen Mitgliedern und seiner Finanzlage Schutz bieten. Eine gute Versicherungspolice bedeutet mehr als nur finanzielles Engagement – es stellt Sicherheit her und schafft Vertrauensverhältnisse innerhalb des Teams.

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Stefan Aures
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