Veranstaltungshaftpflichtversicherung – Für ein sorgenfreies Event

Sparen Sie sich im Schadenfall bares Geld mit einer Veranstaltungshaftpflicht23.09.2022 (lk) Ein Event zu planen und zu organisieren ist nicht einfach. Egal ob Sie ein kleines Fest im Garten planen oder eine Großveranstaltung wie ein Konzert organisieren - die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Teil Ihrer Vorbereitungen. Denn selbst bei größter Sorgfalt lauern immer unvorhersehbare Risiken, die zu teuren Schäden führen können. Mit der Veranstaltungshaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihr Event bedenkenlos genießen.

Als Veranstalter haften Sie für alle Schäden, für die Sie selbst oder von Ihnen beauftragte Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können. Dazu gehören:

  • Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
  • Finanzielle Schäden (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)

Welche Events können beispielsweise versichert werden?

  • Musikevents
  • Sportevents
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Messen und Ausstellungen
  • Firmenevents
  • Private Events
  • Schulabschlussfeiern

Die Kosten einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Die Prämien für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art und dem Umfang Ihrer Veranstaltung sowie der Anzahl der Teilnehmer. Auch die Dauer der Versicherung und die Selbstbeteiligung spielen bei der Berechnung der Prämie eine Rolle. Die meisten Haftpflichtversicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen an. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist natürlich der Beitrag. Allerdings sollten Sie hier nicht zu sehr sparen, denn im Schadensfall kann es teuer werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Hüpfburg: Im Rahmen eines Kinderfestes wird auch eine größere Hüpfburg aufgebaut. Die anwesenden Kinder nehmen diese mit Begeisterung an. Das Ventil der Burg ist undicht, weshalb mit jedem Hüpfer Luft entweicht, bis die Burg schließlich in sich zusammen fällt. Die noch hüpfenden Kinder geraten in Panik und verletzen sich gegenseitig. Die Eltern verklagen den Veranstalter auf Schmerzensgeld.

Kirchweih: Eine Kirchweihgesellschaft mietet sich alljährlich im Kulturhaus der örtlichen Blaskapelle ein. Sie betreibt die Bewirtung für diese Zeit selbst. Die Bar befindet sich unterhalb der Bühne. Dort wird, trotz Verbot, von Gästen geraucht. Als die letzten Gäste die Bar verlassen, werden die Aschenbecher vom übermüdeten Personal in einen Mülleimer geleert, ohne zu bemerken, dass ein Zigarillo noch glühte. In der Nacht setzt die Glut alkoholgetränkte Küchentücher in Brand. Erst brennt der Mülleimer, dann die Holzverkleidung und schließlich die ganze Bar. Die Blaskapelle fordert Schadensersatz.

Transportschaden: Für einen Faschingsabend, der vom örtlichen Fußballverein ausgerichtet wird, werden Traversen ins Vereinsheim getragen. Der Parkplatz vor dem Heim wird regelmäßig auch von Kirchenbesuchern genutzt und ist recht voll, da eine Taufe stattfindet. Zwei Träger sind unachtsam und reißen einen Außenspiegel eines geparkten Wagens ab und zerschrammen den Kotflügel. Der Fahrzeughalter fordert Schadensersatz.

 

Sie wollen Ihr nächstes Event auch sorgenfrei planen? Erfahren Sie in unserer Broschüre mehr über die Veranstaltungshaftpflicht.

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Ihr Versicherungsexperte für Veranstaltungshaftpflichtversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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