Hohes finanzielles Risiko ohne Maschinenversicherung

Sparen Sie bares Geld im Schadenfall mit einer Maschinenversicherung11.01.2022 (lk) Im Schnitt ereignet sich alle zehn Minuten ein versicherter Maschinenschaden in Deutschland. Eine entsprechende Absicherung durch eine Maschinenversicherung ist für viele Unternehmen essentiell, da sie auf die Maschinen angewiesen sind. Durch den Ausfall der Produktionsanlage kann es zu enormen finanziellen Einbußen kommen. Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. Hierzu zählen unter anderem Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck-und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, usw. Kommt es zu einem Schaden, werden die Kosten für die neuen Maschinen, oder deren Reparatur übernommen. Eine sinnvolle Ergänzung zur Maschinenversicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung, denn manche Schäden lassen sich trotz optimaler Pflege und Wartung nicht vermeiden. Zum Beispiel kann schon der Ausfall einer einzigen Maschine die komplette Produktion Ihrer Firma auf unbestimmte Zeit außer Betrieb setzen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Betriebsinhalt/-schließung/-unterbrechung.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sie können die Maschinenversicherung als Einzelversicherung für bestimmte Maschinen oder auch als Pauschalvertrag für alle Maschinen Ihres Betriebs abschließen. Grundsätzlich sind unvorhergesehen eintretende Schäden abgedeckt, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursache: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über-oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • Bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl

Der wichtigste Ausschluss ist aber der Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Haftet die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Die Versicherungsgesellschaft haftet bei grober Fahrlässigkeit nicht. Wird beispielsweise auf regelmäßige Wartungen der Maschinen verzichtet und somit ein möglicher Schaden hervorgerufen, so zahlt die Versicherung nicht.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Stationäre Maschinen:

Durch einen Riss im Zylinderkopf eines Dieselmotors dringt Kühlwasser in den Verbrennungsraum ein. Dadurch entstehen Schäden an Kolben und Pleuel. In diesem Beispiel kann die Schadenhöhe schnell bei rund 35.000 € liegen.

Fahrbare- und transportable Maschinen:

Von einem Gabelstapler fällt aus großer Höhe eine Gitterbox mit Metallschrott. Das Fahrerhaus des Staplers wird total deformiert und kann nicht mehr gerichtet werden. Darüber hinaus werden die Lenkeinheit sowie die hydraulische Steuereinheit beschädigt: Schadenhöhe ca. 18.000 €.

 

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Ihr Versicherungsprofi für Maschinenversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
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