Wie Vereine von einer Vermögensschadenhaftpflicht profitieren können

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestens gegen finanzielle Schäden abgesichert sein02.01.2023 (lk) Vereine sind wichtige Einrichtungen in unserer Gesellschaft, die häufig soziale Zwecke verfolgen und zur Erhaltung der Gemeinschaft beitragen. Es gibt derzeit rund 600.000 Stück in Deutschland. Etwas mehr als 12 Mio. Bürger unseres Landes engagieren sich in einem Verein. Dabei ist es unerlässlich, dass Vereine auch vor potenziellen Haftungsrisiken geschützt sind. Vereine tragen eine besondere Verantwortung für ihre Mitglieder und Aktivitäten. Diese Verantwortung kann zu finanziellen Risiken für die Organisation führen, wenn unvorhergesehene Schäden entstehen.

Wenn Sie einen Verein gründen, sollten Sie daher unbedingt darüber nachdenken, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) abzuschließen. Die VSH schützt Vereine bei Schäden an fremden Vermögensgegenständen oder Personen, die durch die Organisation verursacht wurden. So kann ein Verein für Schäden haftbar gemacht werden, z.B. durch einen Unfall auf dem Vereinsgelände oder durch fehlerhafte Beratungsleistungen seiner Mitglieder. Im Falle eines solchen Schadens kann die Versicherung den Verein vor den finanziellen Folgen schützen.

Zudem schützt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht nur den Verein vor finanziellen Verlusten, sondern auch sein Ansehen als seriöses und vertrauenswürdiges Unternehmen. Dies ist besonders wichtig, um weiterhin Sponsoren zu finden und zu binden sowie neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen.

Darüber hinaus kann eine VSH auch dazu beitragen, das Image des Vereins als verantwortungsbewusstes und solidarisches Unternehmen zu stärken und somit seinen Ruf als gemeinnützige Einrichtung zu festigen. So kann der Verein von der positiven Wahrnehmung profitieren und gleichzeitig seine Risiken minimieren.

Das Wichtigste in Kürze:

Die reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt die satzungsgemäßen Tätigkeiten Ihrer Organisation und greift, wenn Ihrer Organisation selbst oder einem Außenstehenden durch ein Verschulden Ihres Mitarbeiters/Helfer ein Vermögensschaden entsteht. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben dem Vorstand oder Geschäftsführer, auch alle Vereinsmitglieder, welche satzungsgemäß haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Hierzu gehören auch Jugendwarte und Trainer. Es ist also das tägliche, sogenannte operative Geschäftsfeld versichert. Hier entstehen die meisten Pflichtverletzungen, die zu einem Vermögensschaden führen.

Schadenbeispiele aus dem Vereinsleben:

  • Fehlerhafte Steuern und Abgaben
  • Falsche Fördermittelverwendung
  • Verlust der Gemeinnützigkeit
  • Falsche Quittierung, Verbuchung und Verwendung von Spendengeldern

Dank der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann also einem potenziell existenzbedrohenden Schadenseintritt entgegengewirkt werden und der Verein ist bestens vorfinanziert, falls doch etwas passiert. Umso mehr lohnt es sich für jeden Verein, in diese Art von Versicherung zu investieren – sowohl als präventive Maßnahme als auch um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Alles Wichtige zu Vereine und Ehrenamt

Gerne erhalten Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch mehr Informationen zu Versicherungen für Vereine. Wir freuen uns, wenn wir damit einen kleinen Beitrag leisten können, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen.

Ihr Versicherungsprofi für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen in Regensburg

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de

 

 

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