Wie Sie Ihren Verein mit einer D&O-Versicherung schützen können!

So schützen Sie Ihren Verein vor finanziellen Risiken - mit einer D&O-Versicherung!16.01.2023 (lk) In jedem Verein müssen Entscheidungen getroffen werden. Nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Tragweite diese haben können. Stellen sich solche im Nachhinein als Fehlentscheidungen heraus, kann dies zu einem Schaden für den Verein oder für Außenstehende führen. Organe (z. B. Vorstandsmitglieder) haften dann persönlich mit ihrem Privatvermögen. Bei ehrenamtlich tätigen Personen, die maximal 720 Euro Aufwandsentschädigung im Jahr bekommen, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Verein auf vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, ansonsten haften die Vereinsorgane auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Ehrenamtliche Helfer

Unser Zusammenleben in Deutschland wird von rund 600.000 Vereinen geprägt. Diese hohe Zahl ist nicht zuletzt vielen ehrenamtlichen Helfern zu verdanken, die sich um kleine und große Vereine aller Art kümmern. Vereine gelten als juristische Person und haben somit bestimme Rechte – aber auch Pflichten. Unsere aufopferungsvollen Helfer verdienen daher den besten Schutz, denn eine Pflichtverletzung kann zu voller persönlicher Haftung führen – und das mit dem gesamten Privatvermögen.

Für wen ist die D & O- Versicherung?

Bei der Directors-and-Officers-Versicherung für Vereine handelt es sich um einen speziellen Haftungsschutz für die Vereinsführung und Funktionäre. Sie schützt Vorstandschaft, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, Präsidium sowie besondere Vertreter gleichermaßen.

Wichtig: Der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch. Macht ein Vorstandsmitglied einen entscheidenden Fehler, so kann dies dazu führen, dass alle Vorstände uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Vorstandsmitglied, das den Fehler begangen hat, bereits ausgeschieden ist.

Was ist versichert?

Die D & O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadensersatzansprüche vom eigenen Verein an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise durch Dritte – wie etwa Behörden, die nicht nur den Verein, sondern auch den tatsächlichen Schadensverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Die D & O schützt vor der Vollstreckung in das Privatvermögen – und damit weitestgehend auch das Vermögen der Organisation.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten. Die D & O deckt Vermögensschäden, die das Organ fahrlässig verursacht hat. Organe können durch ein aktives Tun oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Pleite: Aufgrund einer Fehlentscheidung der Geschäftsführung des Vereins entsteht ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für den Verein nun Schadensersatz, in Summe 165.000 Euro, vom Geschäftsführer.

Pacht: Der Vorstand eines Golfvereins versäumt die fristgerechte Überweisung der Pacht für das Vereinsgelände zu den bereits bestehenden Konditionen. Einer Verlängerung zu den üblichen Konditionen stimmt der Verpächter nicht mehr zu; er erhebt jetzt einen deutlich höheren Betrag. Der Verein macht die Differenz mittels einer Schadenklage gegen den Vereinsvorstand geltend. Die Mehrkosten belaufen sich auf 12.000 Euro.

Fördergelder: Ein Vorstandsmitglied vergisst die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern. Diese werden folglich nicht ausgezahlt. Da der Vorstand gesamtschuldnerisch haftet, verlangt der Verein daraufhin eine Entschädigung vom Vorstand in Höhe von 5.000 Euro.

 

Ganz gleich, ob Sie bezahlter Angestellter des Vereins sind oder den Job ehrenamtlich ausüben: Die Arbeit und den Stress mit nach Hause nehmen will wohl niemand. Schützen Sie sich und Ihr Privatvermögen hinreichend vor schadensrechtlichen Folgen von Fehlentscheidungen.

JETZT Ihren Verein schützen!

Ihr Versicherungsprofi für D&O-Versicherungen in Regensburg

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

Das könnte Sie auch interessieren...

 

Vereinshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Cyberversicherung
Vereinshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Cyberversicherung
Wenn etwas schief geht... Wie Ihr Verein davon profitieren kann Ist Ihr Verein schon geschützt?

 



[ zurück ]