Cam­ping­ur­laub - So ver­si­chern Sie sich, Ihre Fami­lie und Ihr Wohn­mo­bil rich­tig

Wohnwagenversicherung05.07.2021 Mit den sinkenden Corona-Fallzahlen gibt es für den Camping-Tourismus kaum noch Einschränkungen. Camping ist in Corona-Zeiten eine sehr populäre und sichere Form, den Urlaub im Inland oder Ausland zu genießen. Damit die Campingreise nicht in einem finanziellen Desaster endet, ist es wichtig, sich vor der Reise gut zu informieren. Gefahren lauern überall - auch auf den Campingplätzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sorglos Ihren Campingurlaub genießen können.

Alle Bundesländer lassen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder touristische Übernachtungen zu. Dann ist in diesen Regionen Urlaub auch auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen wieder möglich. Zwar ist das Reisen mit Wohnmobil oder Caravan eine COVID-konforme und sichere Art zu reisen; dennoch gibt es auf der Campingreise Gefahren, gegen die sich Camperinnen und Camper versichern können.

Versicherungsschutz für Fahrzeug und Einrichtung
Für Halter von Wohnmobilen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden Dritter. Das bedeutet: Die Versicherung kommt für die Schäden der Unfallopfer und der Mitfahrerinnen und Mitfahrer des Unfallfahrers bzw. der Unfallfahrerin bis zur vertraglich vereinbarten Mindestsumme auf.

Auch für Wohnmobile gibt es Kaskoversicherungen. Diese Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt es sich, eine zu haben. Kaskoversicherungen greifen bei Schäden am eigenen Wohnmobil. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Haarwild und durch Glasbruch zu Schaden kommt. Die Vollkasko bietet neben dem Versicherungsschutz der Teilkasko zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.

Inhaltsversicherung für Inventar
Die Kaskoversicherung greift auch bei Diebstahl. Aber nur dann, wenn fest verbaute Teile des Fahrzeugs gestohlen werden (wie z.B. der Bordcomputer etc.). Wenn Sie mit wertvollen Gegenständen unterwegs sind, wie E-Bikes oder hochwertigen Elektrogräten (Tablet, Laptop etc.), können Sie diese mit einer speziellen Inhaltsversicherung schützen. Die Inhaltsversicherung ist speziell auf Campingfahrzeuge zugeschnitten. Sie greift, wenn das Inventar bzw. die losen Teile im Fahrzeug durch Diebstahl, Unfall, Feuer und sogar Überschwemmungen beschädigt werden.

Brauche ich mit einer Hausratversicherung noch eine Inhaltsversicherung für mein Wohnmobil?
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruch, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung entstehen. Die Hausratversicherung enthält oft einen Baustein „Außenversicherung“. Das heißt, sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer.

Für Campingurlauberinnen und -urlauber wichtig zu wissen: Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Sturm oder Hagel entstehen, werden nur dann von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn sich der Schaden innerhalb von Gebäuden ereignet. Beim Zelten oder im Wohnmobil greift also die Hausratversicherung nicht. Daher ist eine Inhaltsversicherung für einen sorglosen Urlaub empfehlenswert.

Wie sind Unfälle im Campingurlaub versichert?
Versehentlich barfuß auf glühende Kohlen getreten, sich beim Lagerfeuer verbrannt, beim Wandern oder Fahrradfahren ausgerutscht und sich das Bein gebrochen: Das sind nur einige Beispiele für Freizeitunfälle, die beim Camping auftreten können. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt solche Freizeitunfälle nicht ab. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie hingegen gut geschützt. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

Auslandsreise-Krankenversicherung
Für das Campen im Ausland ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat - und dann auch nur die in Deutschland üblichen Kosten. Wer jenseits europäischer Grenzen campen möchte ist (fast) immer Selbstzahler. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise die Kosten für einen Rücktransport nur dann, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankentransport hingegen erstattet nur eine private Auslandskrankenversicherung.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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