Caravans und Reisemobile zählen zu den Gewinnern der Corona-Krise

Wohnwagenversicherung14.06.2021 Wegen der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Campingfahrzeugen gestiegen. Die Urlaubsfahrzeuge sind teuer und benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz.

Caravans und Reisemobile zählen zu den Gewinnern der Corona-Krise. Wer in seinem rollenden Ferienhaus seinen Urlaub verbringt, kann enge Menschenansammlungen in Zügen, Hotels und Restaurants meiden. Nach den Zahlen des Caravaning Industrie Verbandes stieg die Anzahl der Neuzulassungen von Reisemobilen allein im September um 163 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Von Januar bis September wurden über 63.000 Wohnmobile zugelassen – ein Drittel mehr als in den ersten neun Monaten 2019.

Mit Preisen, die durchaus sechsstellig ausfallen können, ist die Anschaffung für Wohnmobil-Freunde kein günstiges Vergnügen. Hinzu kommen oft noch hochwertige Einrichtungen und modernstes Campingequipment. Das alles muss abgesichert werden. Ein gründlicher Check, was notwendig ist, lesen Sie hier:

Die Kaskoversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Reisemobile genauso wie für alle anderen Kraftfahrzeuge Pflicht und deckt die Schäden Dritter ab. Da Wohnmobile teuer sind, wird die Frage nach dem Kasko-Schutz umso wichtiger. Nach der Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Camping-Kfz gestohlen wird, mehr als drei Mal so hoch als bei einem üblichen Pkw.

Mit einer Teilkaskoversicherung wird laut GDV der Schaden durch Diebstahl abgedeckt. Auch bei Feuer, Sturm und Hagel sowie bei Kollisionen mit Haarwild zahlt die Teilkasko. Eine Vollkasko erweitert diesen Schutz und leistet auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bei mutwilliger Beschädigung des Fahrzeuges.

Die Inhaltsversicherung
Doch das ist im Ernstfall oft nur der Anfang. Einbrecher beschädigen bei ihrem Einbruchsversuch nicht nur die Türen des Fahrzeugs, sondern haben es in erster Linie auf den Inhalt des Fahrzeugs abgesehen. Die Kaskoversicherung entschädigt laut GDV nur die Schäden, die an fest verbauten Teilen des Fahrzeuges entstehen, also die Tür oder den eingebauten Bordcomputer. Für das bewegliche Inventar gibt es spezielle Inhaltsversicherungen, die auch Schäden am Gepäck bei Unfällen, Feuer oder Überschwemmungen abdecken. Wichtig ist vor Abschluss einer solchen Police, sorgfältig zu kalkulieren, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Ein Überblick über all die wertvollen Dinge, die mit in den Urlaub genommen werden, ist ratsam. Und doppelte Absicherungen können vermieden werden, wenn zum Beispiel das Fahrrad bereits über die Hausratsversicherung gegen Diebstahl mitversichert ist.

Versicherung für Dauercamper
Nicht alles, was Räder hat, darf auch fahren. Viele Wohnwagen sind abgemeldet und parken dauerhaft auf einem Campingplatz. Die Dauercamper brauchen einen besonderen Versicherungsschutz. Die Inhaltsversicherung hafte nur für den Inhalt zugelassener Fahrzeuge. Das Hab und Gut der Dauercamper müsse mit einer speziellen Dauercampingversicherung geschützt werden. 

Auch die Frage nach der Haftpflicht, ist zu beachten. Wer zahlt, wenn der Grill außer Kontrolle gerät? Hier kommt es auf die genauen Bedingungen in der persönlichen Haftpflichtversicherung an.  Greift diese nicht, ist eine zusätzliche Standplatzhaftpflichtversicherung sinnvoll. Oft werde diese von den Campingplatzvermietern gefordert oder sei in der Stellplatzmiete mitunter inklusive.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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