Corona-Impfschäden und die Unfallversicherung

Corona-Impfschadenvorsorge12.01.2021 Am 21.12.2020 wurde die Covid 19 Impfung in Deutschland zugelassen. Viel schneller als gedacht. Wie bei jeder Schutzimpfung sind damit auch Risiken verbunden. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Impfschutz als zusätzlicher „Baustein“ in einigen privaten Unfallpolicen abgedeckt. Je älter eine Police ist, desto wahrscheinlicher sind Impfschäden nicht mitversichert.

Haben Sie bereits eine Unfallversicherung?

Dann raten wir Ihnen zunächst einmal, die Versicherungsbedingungen in Ihrem Vertrag anzusehen. Achten Sie darauf, ob eine „offene Erkrankungsliste“ vorliegt. Das bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich bei allen medizinisch notwendigen Impfungen leistet und nicht nur auf Impfungen für bestimmte Krankheiten begrenzt ist. Wenn nur bestimmte Impfungen aufgeführt sind, haben Sie demnach keinen Versicherungsschutz bei der Covid 19 Schutzimpfung. Dann empfehlen wir zu prüfen ob eine Umstellung möglich ist oder den Versicherer zu wechseln.

Hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen:

BSG Basler Service Gesellschaft

 

 

z. B. BSG Basler Vema-Konzept

1.10 Auch eine Gesundheitsschädigung, die durch eine Schutzimpfung verursacht wurde (Impfschaden), fällt unter den Versicherungsschutz

 

 

die Haftpflichtkasse

z. B. die Haftpflichtkasse – Tarif „Einfach besser“

Als Unfallereignis gelten auch

  • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen
  • sonstige Folgen von Insektenstichen und -bissen (z.B. allergische Reaktionen
  • Wundinfektionen und Blutvergiftungen
  • sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung, einschließlich allergischer Reaktionen, wenn uns das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde

 

Ratgeber Unfallversicherung zum downloaden

 

Impfstoff als Hoffnungsschimmer

Impfschäden UnfallabsicherungWie ausgereift sind die neuen Impfstoffe? Was passiert bei Unverträglichkeit? Viele Menschen machen sich aktuell Sorgen, ob die so dringend erwarteten Impfstoffe ausreichend getestet worden sind. Denn niemand möchte mit dem vielgenannten Versuchskaninchen tauschen. Doch in der gegenwärtigen Situation kommt es eben auch besonders darauf an, die gefährdeten Personen möglichst schnell und flächendeckend mit einem geeigneten Vakzin zu versorgen. Die Angst vor einem Impfschaden ist häufig genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst.

Wir möchten nicht über mögliche Impfschäden im Zusammenhang mit Covid 19 Impfungen spekulieren, aber einen kleinen Überblick geben, wie man sich dagegen absichern kann.  Jedoch ist die Furcht vor Impfschäden groß. Eine Einschätzung der möglichen Risiken überlassen wir lieber den Experten vom Robert-Koch-Institut.

Was ist eigentlich konkret ein Impfschaden?

Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung …“. Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dies ist im § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt, wird vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes entschieden. Gegen ablehnende Bescheide kann auf dem Rechtsweg über das Sozialgericht vorgegangen werden – und das kostet Zeit, Nerven und Rechtsanwaltsgebühren.

Was hat die Unfallversicherung damit zu tun?

Natürlich kann eine Unfallversicherung die Schäden am Körper des Betroffenen nicht ungeschehen machen – aber zumindest können finanzielle Folgen abgemildert werden. So sind bei vielen leistungsstarken Tarifen Impfschäden durch eine Corona-Schutzimpfung mitversichert. Beispielhaft seien hier die vier Gesellschaften genannt:

die Haftpflichtkasse, Janitos Versicherung, BSG Basler Vema-Konzept, VHV Versicherung u. a.

die Haftpflichtkasse Janitos Versicherung BSG Basler VEMA-Konzept VHV Versicherung

Sie haben noch keine Unfallabsicherung?

Lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler zu diesem Thema beraten. Wir empfehlen vor der Impfung eine Unfallversicherung abzuschließen. Beim Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie die Gesundheitsfragen beantworten, eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. In aller Regel erhalten Sie den Versicherungsschutz in kürzester Zeit. Wartezeiten für die Leistung bei einer Unfallversicherung gibt es in der Regel nicht.

Welche Impfschäden ersetzt die Unfallversicherung und wie wird geleistet?

Der Versicherungsschaden tritt dann ein, wenn Sie durch die Impfung bleibende Schäden in Form von Allergien, Gelenksbeschwerden, Organbeschwerden, Nerven- und Gelenkentzündungen, Haarausfall u.a. gemeint. Ein z. B. vorrübergehender Hautausschlag ist keine Gesundheitsbeeinträchtigung die den Versicherungsfall auslösen würde.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin und lassen Sie Ihre Unfallversicherung überprüfen

 

Alexander Kraus Versicherungsfachmann

Alexander Kraus
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 250
Mail: kraus@bavaria-regensburg.de

 

 

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