Corona-Schutzimpfung - Folgeschäden in der Unfallversicherung

03.02.2021 Die Wahrscheinlichkeit, dass der neuartige Corona-Impfstoff gesundheitliche und bleibende Schäden nach sich zieht, ist aus Sicht der Behörden verschwindend gering. Trotzdem bleibt eine gewisse Unsicherheit bestehen. Einige Unfallversicherer bieten hierzu ausreichenden Versicherungsschutz an. Bei vielen Anbietern würden die versicherten Personen jedoch leer ausgehen.

 

Was ist eigentlich ein "Impfschaden"?
Nach einer Impfung kann es zu einer "Impfreaktion" kommen. In der Regel sind das harmlose Beschwerden (Rötungen, Schmerzen an der Einstichstelle). Diese Beschwerden klingen auch meist nach wenigen Tagen ab und sind auch ein gewünschter Nebeneffekt (Immunreaktion des Körpers).

In ganz seltenen Fällen kann es auch zu schwerwiegenden "Impfkomplikationen" kommen. Selbst bei erprobten Impfungen können solche Komplikationen auftreten. Diese müssen jedoch an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Von einem "Impfschaden" spricht man, wenn es zu schweren gesundheitlichen Komplikationen kommt. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§2 IfSG) heißt es: "Die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde".

Hier gibt es dann die Möglichkeit nach einen Impfschaden einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu stellen.

 

Wie hoch ist das Risiko eines Impfschadens?
Es kommt äußerst selten vor, dass es nach einer Schutzimpfung zu schwerwiegenden und gesundheitlichen Komplikationen kommt. Die Zahl der anerkannten Impfschäden in Deutschland fällt relativ gering aus. Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung lässt sich aktuell keine Vorhersage treffen.

 

Leistet die Unfallversicherung bei Impfschäden?
Ob die Unfallversicherung zahlt hängt in erster Linie vom jeweiligen Tarif ab. Und genau hier gibt es die größten Unterschiede. Die Definition eines Unfalls ist folgende:

"Ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis"

Bei einigen Unfallversicherungstarifen erfüllt eine Schutzimpfung diese Kriterien ohne gesonderte Klausel diese Kriterien nicht. Hier fehlt es an der "Unfreiwilligkeit" und dem Begriff "Außen". Hier gilt es, sich die bestehenden Bedingungen der Unfallversicherung genau zu studieren. Viele Tarife beschränken den Schutz auf genau definierte Schutzimpfungen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein eventueller Impfschaden durch eine Corona-Schutzimpfung nicht versichert ist.

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Alexander Kraus - Ihr VersicherungsexperteAlexander Kraus
Versicherungsfachmann

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