19.05.2023 (lk) Eine private Krankenversicherung bietet im Alter zahlreiche Vorteile, die eine gesetzliche Versicherung nicht bieten kann. Zum einen können individuelle Leistungen und Tarife ausgewählt werden, die auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind. Zum anderen sind die Wartezeiten für Behandlungen und Operationen in der Regel kürzer. Zudem gibt es oft eine bessere medizinische Versorgung, da Ärzte und Kliniken höhere Honorare erhalten. Auch alternative Heilmethoden oder Spezialbehandlungen werden von privaten Versicherern häufig übernommen.
Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich privat krankenversichern. Ihre Beiträge richten sich dann nach verschiedenen Risiken:
Wenn Sie sich privat versichern möchten, ist eine gute Beratung unerlässlich, da ein erneuter Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung an enge Voraussetzungen gebunden ist. Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie die Möglichkeit, bei Rentenantragsstellung einen Beitragszuschuss zu beantragen. Allerdings muss dafür das von Ihnen gewählte Versicherungsunternehmen der deutschen Aufsicht eines Staates unterliegen, der das Europarecht anwendet. In welchem Umfang Sie einen Tarif abschließen, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich um einen der nachfolgend aufgelisteten Tarife zur
Wenn Sie sich privat krankenversichern möchten, müssen Sie ebenfalls eine private Pflegeversicherung bei Ihrem Versicherungsunternehmen abschließen. Auch hier gilt das Prinzip: „Die Pflege folgt der Kranken.“ Das heißt: Kranken- und Pflegeversicherung müssen beim selben Versicherungsunternehmen abgesichert werden. Ihre Beiträge sind eigenverantwortlich an das Versicherungsunternehmen zu zahlen.
Sie sollten jedoch beachten, dass mit zunehmendem Alter auch das Risiko einer Erkrankung zunimmt – und dementsprechend auch die Beiträge ansteigen. Darum werden in unterschiedlichen Phasen des Lebens bereits erste Anstrengungen unternommen, um die Beiträge im Alter möglichst konstant zu halten.
Zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr
Es wird ein gesetzlich vorgeschriebener Zuschlag von zehn Prozent erhoben, der die Beiträge im Alter möglichst gering halten soll. Dieser entfällt ab dem 61. Lebensjahr.
65. Lebensjahr
Ab dem 65. Lebensjahr entfällt in der Regel der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung und die durch den Zuschlag zurückgelegten Mittel werden zur Kompensation der Beitragssteigerung verwendet. Reichen die Vorversicherungszeiten aus, kann der Beitrag für Pensionäre somit konstant gehalten werden und bleibt auch im Alter bezahlbar.
Interner Tarifwechsel
Ist Ihnen die Prämie im Alter dennoch zu teuer, kommt auch ein interner Tarifwechsel in Frage. Versicherungsunternehmen bieten meist ab einem Alter von 50 plus spezielle Tarife für Senioren an. Wer in finanzielle Schieflage gerät, hat in der privaten Krankenversicherung ein „Auffangnetz“: Der Notlagentarif – ein Mindestversicherungsschutz für nur dringend notwendige medizinische Behandlungen. Der Vorteil bei dieser Methode ist, dass die Altersrückstellungen nicht verloren gehen und keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.
JETZT Ihre Gesundheit auch im Alter schützen!
Heiko Asselborn
Versicherungsmakler
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: asselborn@bavaria-regensburg.de
Das könnte Sie auch interessieren...
Betriebliche Altersvorsorge | Pflegeversicherung | Dread-Disease-Versicherung |
Für den sorgenfreien Ruhestand | Jetzt Versorgungslücke schließen | Schlüsselpersonen absichern |