Die Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung Heilpraktiker02.02.2021 Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

 

Was die ambulante Zusatzversicherung leisten kann
Eine ambulante Zusatzversicherung kann dahingehend sinnvoll sein, um etwa anteilige Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte, aber auch orthopädische Einlagen und Krankenfahrstühle oder Prothesen zu erhalten. Auch eine Behandlung durch Heilpraktiker und Osteopathen bzw. mit gängigen Naturheilverfahren werden von einigen Policen umfasst. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen, die über den Grundschutz der GKV hinausgehen, können ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes sein

Wertvoller Beitrag für die Gesundheit
Ein aktuelles Beispiel während der heißen Sommermonate ist hierzu das Hautkrebs-Screening. Dieses wird für Krankenkassenversicherte einfach mittels visueller Untersuchung durchgeführt. Wer über eine entsprechende ambulante Zusatzversicherung verfügt, erhält ein Screening mittels eines speziellen Lichtmikroskops. In Zeiten stark ansteigender Hautkrebszahlen ein durchaus wichtiger Faktor!

Leistungsumfang wählbar
Bei der Wahl der Versicherung kommt es jedoch explizit darauf an, was Sie wollen und brauchen. Wer Vorsorge und Behandlung schätzt, die weit über das gesetzliche Maß hinausgeht, findet beinahe für jeden „Geschmack“ einen passenden Zusatzversicherungsschutz.

Einzelverträge oft besser
Es bietet eine Vielzahl an Absicherungsmöglichkeiten an. Von Rundumpolicen, die ein möglichst breites Leistungsspektrum abdecken, über „Spezialpolicen“ für Brillen und Reisen, bis hin zu Tarifen für kombinierte Leistungen aus verschiedenen Bereichen haben Sie die Qual der Wahl.
 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führten zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

Sehhilfe
Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.

Hier finden Sie weiter Informationen zur Ambulanten Zusatzversicherung

Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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