Die Auslandsreiseversicherung

Auslandsreiseversicherung21.05.2021 Schon vor der Corona-Pandemie waren sich Verbraucherschützer und Versicherungsexperten einig, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung auf jeden Fall ins Reisegepäck gehört, wenn es über die deutschen Landesgrenzen hinaus in den Urlaub geht. Denn im Falle einer Corona-Ansteckung - wie auch bei anderen Erkrankungen im Urlaub - schützt die passende Versicherung vor möglichen hohen Kosten.

Das gilt vor allem für gesetzlich Versicherte. Der Grund: Zwar zahlt die Krankenkasse in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, einen Teil der Behandlungskosten. Allerdings bekommen Versicherte nur das erstattet, was die Bürger von der dortigen Krankenversicherung bekämen. Der im Urlaubsland übliche Eigenanteil zählt in der Regel nicht dazu. Hinzu kommt: Patienten erhalten im Ausland vielfach eine privatärztliche Rechnung, die die gesetzlichen Kassen daheim nicht erstatten. Das gilt auch für Medikamente. Außerdem zieht die Kasse häufig weitere Beträge für den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. Unterm Strich deckt der gesetzliche Versicherungsschutz also lediglich einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab. Und wer ohne Auslandsreisekrankenversicherung so schwer erkrankt, dass er nach Deutschland zurückgebracht werden muss, hat als gesetzlich Versicherter ganz schlechte Karten: Die Kosten für solche Ambulanzflüge können schon innerhalb Europas bei mehr als 20.000 Euro liegen und werden von der Kasse nicht übernommen.

Doch auch wer privat Krankenversichert ist, für den kann eine zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll sein. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sollten Sie prüfen, ob ihre Private Krankenversicherung-Police einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt - und zwar bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht nur medizinisch notwendig.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung 

Ein feiner Unterschied: Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn die Erkrankung im Reiseland nicht behandelt werden kann. Medizinisch sinnvoll kann der Heimflug aber schon sein, wenn die Heilungsaussichten in Deutschland besser sind - auch aus sozialen Gründen, zum Beispiel weil die Genesung beschleunigt wird, wenn der Patient in der Nähe seiner Familie ist.

Deckt die PKV einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nicht ab, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Viele Versicherungen schließen auch den Transport einer Begleitperson ein. Außerdem kümmern sich die Versicherer um die Organisation der Flüge, was eine weitere Entlastung darstellt. Ziel des Rücktransports ist der ständige Wohnsitz des Versicherten oder das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.

Ebenso können über manche Policen angenehme Zusatzleistungen vereinbart werden, die in der privaten Krankenversicherung nicht enthalten sind - zum Beispiel das sogenannte Rooming-in, also die Unterbringung eines oder beider Elternteile bei einem erkrankten Kind im Krankenhaus. Und schließlich erhalten sich privat Versicherte ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung, wenn sie bei einer Erkrankung keine Leistungen der PKV in Anspruch nehmen müssen, weil die Auslandskrankenversicherung einspringt. Allein dadurch hätten sich bei Privatpatienten die Kosten für den zusätzlichen Schutz mehr als rentiert. Die niedrigen Beiträge sind ein weiteres Argument für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Singles können sich bereits für unter 10 Euro jährlich mit einem guten oder sehr guten Schutz absichern, Familien für 20 bis 30 Euro.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann noch kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Ein Abschluss vom Ausland aus ist dagegen in aller Regel nicht möglich. Und falls doch, greift der Versicherungsschutz nicht rückwirkend. Rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen, bietet eine gute Police dagegen umfassenden Schutz. Grundsätzlich greift dieser Schutz länderunabhängig, also weltweit. In Corona-Zeiten kann es aber möglicherweise Einschränkungen geben.

Das leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen bei freier Wahl des behandelnden Arztes
  • Zahnbehandlungen, Reparaturen von Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz
  • Psychologische und psychotherapeutische Erstbehandlung
  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Notwendiger Krankentransport im Ausland
  • Heilmittel wie Massagen und Inhalationen
  • Alternative Heilmethoden
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Erstmals benötigte Hilfsmittel

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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