Die Krankenversicherung im Alter – im Ruhestand gut abgesichert sein

Mit einer privaten Krankenversicherung auch im Ruhestand bestens abgesichert sein19.05.2023 (lk) Woran denken Sie bei Ihrer Ruhestandsplanung? Vielleicht ans Reisen oder daran, den Alltag zu genießen und Ihren Hobbys nachzugehen? Den wenigsten Menschen kommt da vermutlich die Krankenabsicherung im Alter in den Sinn. Oder haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wie es nach Ihrer Erwerbstätigkeit weitergeht beziehungsweise wie Sie krankenversichert sind und wer für die Kosten aufkommt?

Bei der Ruhestandsplanung sollten die Beiträge für die Krankenversicherung nicht außer Acht gelassen werden. Denn auch im Ruhestand ist eine Krankenabsicherung notwendig. Sie erhalten – bis auf das Krankengeld – alle gewohnten Leistungen Ihrer Krankenkasse. Dafür müssen aber auch weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Je nach Krankenversicherungsstatus können sich die Beiträge im Alter teils stark unterscheiden.

Grundsätzlich können Rentner bezüglich der Krankenversicherung einer der vier folgenden Gruppen zugeordnet werden:

  • Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind,
  • Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind,
  • Rentner, die in der Familienversicherung der Krankenversicherung oder
  • Rentner, die privat krankenversichert sind.

Bei der KVdR handelt es sich um eine Bezeichnung für einen Status. Wer gesetzliche Rente bezieht und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt demnach als pflichtversichert in der KVdR. Grundsätzlich gilt: Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben.

Egal, ob Sie nun in der KVdR pflichtversichert sind, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern möchten oder doch eine private Krankenversicherung vorziehen, so bieten all diese Möglichkeiten sowohl Vor- als auch Nachteile. Darum beachten Sie folgende Punkte:

Für pflichtversicherte Mitglieder der KVdR gilt:

Sie erhalten die gewohnten Kassenleistungen wie im Erwerbsleben und zahlen dafür Ihre Beiträge an Ihre gewählte Krankenkasse. Ein Wechsel zwischen den Krankenkassen ist auch im Rentenalter noch möglich.

Für freiwillig Versicherte gilt:

Einige Personenkreise sind in der KVdR ausgeschlossen; diese können sich jedoch als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Dazu zählen unter anderem

  • Beamte
  • Freiberufler
  • Richter
  • Berufssoldaten
  • Geistliche
  • Pensionäre
  • Hauptberuflich Selbstständige oder
  • Beschäftigte, deren Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (JAEG 2023: 66.600 Euro)

Es gibt keine Freigrenze und keinen Freibetrag. Somit sind alle Einkünfte bereits ab dem ersten Cent bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Ihre Beiträge zur Krankenversicherung können somit deutlich höher ausfallen als die eines pflichtversicherten Mitglieds der KVdR oder selbst eines PKV-Mitglieds.

Für Mitglieder der PKV gilt:

Der Leistungskatalog einer PKV ist umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann zudem individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Die Beiträge in der PKV steigen mit dem Alter deutlich an; dennoch werden unterschiedliche Maßnahmen unternommen, um die Prämien auch im Alter bezahlbar zu halten.

Sie sehen: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Ihre Krankenversicherung im Alter aussehen kann – und es ist lohnenswert, sich schon während des Erwerbslebens Gedanken darüber zu machen. Wenn Sie konkrete Fragen zu Sachverhalten haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund ums Thema Krankenversicherung gerne zur Verfügung.

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für Private Krankenversicherungen

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
asselborn@bavaria-regensburg.de

 

 

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