Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

Sparen Sie sich im Schadenfall bares Geld mit einer Hausratversicherung13.07.2022 (lk) Haben Sie sich schon einmal gefragt was passieren würde, wenn in diesem Augenblick Ihre Wohnung oder Ihr Haus abbrennen würde? Sind Sie finanziell in der Lage die Gegenstände, die sich darin befanden wiederzubeschaffen? Wenn nicht, ist die Hausratversicherung die richtige Lösung! Durch eine Hausratversicherung sind Sie vor solchen und auch noch weiteren Schäden geschützt. Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Hausratversicherung.

 

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind durch eine Hausratversicherung Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser versichert. Wenn Sie Ihr Hab und Gut zusätzlich vor Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung oder Lawinen schützen möchten, benötigen Sie ebenfalls eine Elementarschadenversicherung.

Welche Gegenstände sind versichert?

Hier gilt: Alle nicht fest in einer Wohnung verbauten Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können wie zum Beispiel: Teppiche, Elektrogeräte, Möbel, etc. sind versichert. Häufig sind auch Kinderwagen gegen Diebstahl abgesichert, die im Hausflur eines fest verschlossenen Gebäudeteils stehen. Es kann ebenfalls sinnvoll sein, dass Sie Ihr zu Hause gelagertes Bargeld versichern. Auch geliehene Gegenstände, die sich zur Zeit des Schadenfalls in der Wohnung befinden sind mitversichert.

Wie weisen Sie Ihren Besitz nach?

Um im Schadenfall nachweisen zu können, welche Gegenstände Sie besessen haben und welchen Wert diese hatten, sollten Sie bei jedem Kauf oder Vertragsabschluss sämtliche Kassenzettel, Quittungen, Kontoauszüge, Reparaturrechnungen oder Garantiescheine aufbewahren. Auch Fotos oder Videos die den Besitz dokumentieren können als Nachweis helfen.

 

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In welchem Umfang wird der Schaden ersetzt?

Der Versicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes in gleicher Art und Güte – also den sogenannten Neuwert.

In welchen Fällen können Versicherer die Leistung verweigern?

Sie sollten darauf achten, dass Ihre Versicherung den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit mitversichert hat. Dies bedeutet, dass der Versicherer in einem Schadenfall, den Sie grob fahrlässig herbeigeführt haben, die Leistung nicht kürzt oder ganz verweigert. Die Leistung verweigern, kürzen oder den Versicherungsvertrag beenden können Versicherer aber dann, wenn Sie Ihren Obliegenheiten nicht nachkommen, wie beispielsweise die unverzügliche Schadenmeldung oder mit der Beitragszahlung in Verzug sind.

Wann können Sie mit dem Geld der Versicherung rechnen?

Das hängt vom jeweiligen Schadenfall und dessen Umfang ab. Aufgrund einer Vielzahl von Schäden kann es manchmal Verzögerungen bei der Auszahlung geben. In solchen Fällen können Sie eine Abschlagszahlung mit dem Versicherer vereinbaren, wenn alle Unterlagen vorliegen.

 

Ihr Versicherungsexperte für Hausratversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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