Die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft

Schützen Sie sich im Schadenfall vor hohen Kosten16.05.2022 (lk) Wer macht nicht gerne Urlaub auf „Balkonien“ oder in „Terrassanien“, doch manchmal zieht es einen in die Ferne und hat man das dann erst einmal für sich entdeckt, möchte man solche Reisen natürlich öfter erleben. Am besten gleich in Verbindung mit einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung am lieblings Urlaubsort. Gerade in Zeiten von Corona und den Reisebeschränkungen ist eine Ferienimmobilie mehr als nur die Gewährleistung der eigenen Entspannung während der Urlaubstage. Zumindest innerhalb der deutschen Bundesgrenzen gelten Ferienhäuser als sichere Kapitalanlage mit hohen Renditen. Auch der Gesichtspunkt der Altersvorsorge ist in vielen Fällen die Begründung für deren Erwerb. Damit Sie als Eigentümer auch lange Freude an den eigenen vier Urlaubswänden haben, gilt es diese Investition zu hüten. Da das Feriendomizil in der Regel nicht dauernd besetzt ist stellt es ein höheres Risiko dar, da etwaige Schäden z. B. durch einen Rohrbruch meistens nicht rechtzeitig erkannt werden. Auch Randalierer können sich die Situation zu nutzen machen während Ihrer Abwesenheit. Deshalb ist hier die richtige Absicherung das A und O.

Folgende 5 Punkte sind von entscheidender Bedeutung:

  • Eine Ferienhausversicherung setzt sich aus einer Wohngebäudeversicherung, einer Hausratversicherung und einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zusammen
  • Es wird zwischen Ferienimmobilien im Inland und Ausland unterschieden
  • Man differenziert zwischen Ferienhäusern innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Ist das Feriendomizil ständig bewohnt oder nicht?
  • Dient das Ferienhaus zur Eigennutzung oder wird es vermietet?

Wohngebäudeversicherung

Immer häufiger hört und liest man in den Nachrichten von Naturgewalten wie zum Beispiel Brände und Überschwemmungen, die teilweise ganze Dörfer zerstören. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Brandes, Blitzschlags, Leitungswasserschadens und weiteren Risiken, denen ein Wohngebäude ausgesetzt ist. Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen werden allerdings nur beim Zusatzbaustein „Elementargefahren“ abgesichert. Neben dem Gebäude selbst können folgende Sachen in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen werden:

  • Nebengebäude
  • Gebäudezubehör
  • Gebäude- und Grundstücksbestandteile
  • Gebäudeverglasung
  • Photovoltaikanlagen
  • Andere bauliche Anlagen auf dem Grundstück wie z. B. zusätzliche Gartenhäuser oder ein Swimming Pool

Hausratversicherung

Wenn bei vermieteten Immobilien ein ständiger Nutzerwechsel stattfindet kann es dazu kommen, dass Ihre Möbel oder andere Wertgegenstände darunter leiden. Gehen Sie mit einer Hausratversicherung auf Nummer sicher, denn diese kommt für kleinere, aber auch große Schäden am Inventar Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses auf. Sie benötigen allerdings eine separate Hausratversicherung für Ihre Ferienimmobilie, da dieses Risiko nicht über die Außenversicherung Ihrer bestehenden Versicherung des Hauptwohnorts abgedeckt ist. Der Grund hierfür ist, dass der Versicherer davon ausgeht, dass der Hausrat nicht nur vorübergehend vor Ort ist, sondern dauerhaft. Eine Hausratversicherung ist außerdem ratsam, da Sie als Eigentümer nicht immer anwesend sein können und somit ein höheres Risiko für Einbruchdiebstahl besteht. Das gilt vor allem, wenn auch viele Nachbarhäuser außerhalb der Urlaubssaison leer stehen. Auch das Risiko für Vandalismus ist höher, als bei dauerhaft bewohnten Unterkünften.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht tritt ein, wenn es durch das Verschulden des Ferienhausbesitzers zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Sind die Schadenersatzforderungen berechtigt, übernimmt die Versicherung die Zahlung. Ein Ferienhausbesitzer ist dazu verpflichtet sein Gebäude und das Grundstück frei von Gefahren für Dritte zu halten. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer der Verkehrssicherungspflicht und der Instandhaltungspflicht nachkommt.

Vermietete Ferienimmobilien

Werden eigene Ferienhäuser- oder Wohnungen vermietet, bedarf dies in den meisten Fällen einer individuellen Lösung, da die Risikosituationen stark variieren können. Kaum ein Versicherungsanbieter hat hierfür eine Standardlösung parat. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für Schlüsseltresore. Dies stellt in jedem Fall eine Gefahrerhöhung dar und muss individuell mit dem Versicherer vereinbart werden. Ihnen stellt sich bestimmt die Frage, ob man die Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Immobilien auf die Mieter umlegen kann. – Die Antwort ist ja! – Die gesetzliche Regelung besagt, dass Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen können. Grundsätzlich bedeutet das, dass der Mieter diese Kosten tragen muss, wobei sich die jährlichen Gebühren auf alle Mieter der Ferienimmobilie verteilen.

 

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Wohngebäudeversicherungen

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de



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