Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- Grundbesitzerhaftpflicht 28.01.2021 Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhangmit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist die Versicherung?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht Versichert?

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
  • Schwammbildung
  • Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Wo gilt die Versicherung?

Sie gilt auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Gebäude oder Grundstück.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Holen Sie sich mehr Informationen über die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht!

Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Gebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Die Mietausfälle belasten dann den Geldbeutel zusätzlich. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.



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