Diese fünf Versicherungen leisten bei Silvesterschäden

Bavaria SilvesterFür viele Menschen gehört Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel dazu. Böller und Raketen sind aber nicht ganz ungefährlich: Nach der Silvesternacht folgt oft das böse Erwachen – und nicht immer ist ein zu tiefer Blick ins Glas der Grund, sondern Böllerschäden am eigenen Hab und Gut. Mit der richtigen Versicherung müssen Betroffene sich weniger Sorgen machen.

Selbst wenn das Silvesterfeuerwerk sehr vorsichtig verwendet wird, sind Böllerschäden nie ganz auszuschließen. Zum Jahresende steigt in der Regel die Zahl der Feuerschäden, wie Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegen. Die Brandschadenmeldungen im Januar immer deutlich höher als in den Herbst- und Frühjahrsmonaten.

1. Wohngebäudeversicherung
Kommt es durch Feuerwerkskörper zu einem Brand oder sonstigen Schäden am Haus, springt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers ein. Nicht nur der Brand selbst kann dabei Schäden verursachen, sondern auch zum Beispiel Rußentwicklung oder Löschwasser. Natürlich ist grundsätzlich der Verursacher des Schadens haftbar zu machen. Es lässt sich aber in dem meisten Fällen nicht feststellen, wer eine fehlgeleitete Rakete abgefeuert hat. Deshalb müssen Hausbesitzer sich in solchen Situationen auf ihre eigene Versicherung verlassen.

2. Hausratversicherung
Schäden an der Wohnungseinrichtung, also an Möbeln, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen, übernimmt dagegen die Hausratversicherung. Wer eine solche Police abgeschlossen hat, braucht sich um beschädigten Hausrat keine Sorgen zu machen. Allerdings ist hier oft Voraussetzung, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Wer also unvorsichtig mit Silvesterfeuerwerk umgeht und dadurch seinen Besitz beschädigt, muss unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen. Besteht keine Hausratversicherung, muss der Geschädigte die Kosten selbst tragen. Doch auch hier gilt: Ist der Verursacher des Schadens bekannt, haftet er.

3. Haftpflichtversicherung
Wenn zum Beispiel Partygäste bei Ihnen Silvester-Schäden verursachen, muss deren private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Das gilt auch für Böllerschäden durch Unbekannte, die aber dabei erwischt werden. Wenn Sie selbst das Eigentum von Freunden beschädigen, leistet entsprechend Ihre Haftpflichtversicherung. Auch hier müssen Sie aber mit einem Ausschluss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit rechnen. Sowohl Sach- als auch Personenschäden werden von der Police abgedeckt. Vor allem letztere können schnell für extreme Kosten sorgen. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt.

4. Kfz-Versicherung - Kaskoversicherung
Viele Autobesitzer machen sich Sorgen, dass sie nach Silvester Schäden an ihrem Auto feststellen müssen. Leichte Schmauchspuren durch Silvesterfeuerwerk lassen sich meist abwischen. Bei anderen Böllerschäden springt die Kaskoversicherung ein – sofern der Verursacher nicht bekannt ist und so nicht haftbar gemacht werden kann. Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn es durch Feuerwerk zu einem Brand oder einer Explosion am Auto kommt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden durch Vandalismus in der Silvesternacht. Wer dagegen nur den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss solche Kosten selbst tragen. Denn die Versicherung leistet nur für Schäden, die der Versicherte bei Dritten verursacht hat. Der jeweilige Schutz hängt also ganz davon ab, welche Autoversicherung Sie abgeschlossen haben. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Auto am besten in einer Garage ab, um es vor Böllerschäden an Silvester zu schützen.

5. Private Unfallabsicherung
Wenn Sie durch einen Unfall mit Feuerwerkskörpern verletzt werden, übernimmt die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung die Behandlungskosten. Kommt es allerdings zu einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden, leistet die private Unfallversicherung. Eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung sorgen im Ernstfall für finanzielle Unterstützung. Auch hier gilt aber: Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht und ist der Verantwortliche bekannt, kann er haftbar gemacht werden.

Bitte verwenden Sie keinesfalls in Deutschland verbotene oder gar selbst gebaute Feuerwerkskörper. Das Risiko eines Unfalls ist viel zu hoch und außerdem kann es sein, dass der Einsatz als grobe Fahrlässigkeit bewertet wird. Die Versicherung kann dann eine Entschädigung verweigern.

Besonders gefährlich kann das Silvesterfeuerwerk für Kinder werden, die die Gefahr noch nicht einschätzen können. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit Feuerwerk spielen und halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand.

Denn die beste Versicherung ist die, die Sie nicht in Anspruch nehmen müssen.

 

Bernhard Haschke Versicherungsfachwirt
Bernhard Haschke

Versicherungsfachwirt

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