D&O-Versicherung – wer entscheidet, haftet persönlich!

Schützen Sie sich als Entscheidungsträger vor hohen Kosten mit einer D&O-Versicherung01.02.2023 (lk) Führungskräfte in der heutigen Welt sind einer immer stärker werdenden Verantwortung und Haftung ausgesetzt. Sie müssen täglich weitreichende Entscheidungen treffen und jeder macht bekanntlich auch einmal Fehler. Eine Fehlentscheidung in der Führungsebene kann jedoch fatal sein und zu enormen finanziellen Schäden führen. Die Entscheidungsträger haften dann persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine Directors and Officers (D&O) Versicherung kann vor den Risiken durch persönliche Haftbarkeit schützen.

Da Firmen oft nicht oder nicht ausreichend hoch abgesichert sind, sollte jeder Betroffene hohes persönliches Interesse an diesem existenzsichernden Versicherungsschutz haben und sich ein eigenes Bild vom vorhandenen Schutz machen, wenn er eine Führungsfunktion übernimmt. Gerade dann, wenn ein häufiger Wechsel der Firma vorstellbar ist, kann eine persönliche D & O die bessere Wahl gegenüber der Firmenlösung sein. Die Haftung des Entscheiders besteht auch nach seinem Firmenaustritt weiter. Nur mit einer eigenen, persönlichen D & O können Sie auch dann noch aktiv Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen. Nur mit einem eigenen Vertrag können Sie die Rahmenbedingungen (Versicherungssumme, etc.) weiter selbst beeinflussen.

Eine D&O-Versicherung versichert sowohl die direkte als auch indirekte Klagekosten sowie Schadenersatzansprüche, die sich aus rechtlichen Ansprüchen ergeben können. Insbesondere kann sie vor folgendem schützen:

  • Kosten für Anwaltsschutz, Prozesse und Rechtsstreitigkeiten
  • Kosten für den Verteidiger
  • Schadenersatzansprüche
  • Gesetzesverstöße und regulatorische Verletzungen
  • Unterlassene oder falsche Mitteilung von Informationen an Aktionäre oder Investoren
  • Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen

Was ist u. a. nicht versichert?

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Die persönliche D&O-Versicherung gilt u. a. für folgende Personen:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Prokurist
  • Beirat
  • Vereinsvorstände
  • Vorstand
  • Unternehmensleiter

…und für viele andere!

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Finanztransaktionen: Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.

Insolvenz: Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim Geschäftsführer.

Strafrechtliche Ermittlungen: Dem Geschäftsführer einer GmbH wird der strafrechtlich relevante Vorwurf gemacht, er hätte Beihilfe zum Betrug bei einem Exportgeschäft geleistet. Es fallen Rechtsverteidigungskosten in Höhe von 18.000 Euro an. Die Vorwürfe erwiesen sich im Nachhinein als unbegründet, das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.

Eine D&O-Versicherung bietet Führungskräften also einen umfangreichen Schutz vor persönlichen Haftpflichtansprüchen und ist daher ein unerlässliches Element des Risikomanagements von Unternehmen. In jedem Fall bietet eine D&O-Versicherung mehr Sicherheit für Führungskräfte und stellt sicher, dass Sie im Fall der Fälle nicht persönlich haften müssen. Mit diesem zusätzlichen Schutz können sich Manager effektiv vor unvorhergesehen finanziellen Verlusten schützen und ihren Beruf unbesorgter ausüben.

 

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Ihr Versicherungsexperte für D&O-Versicherungen in Regensburg

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de

 

 

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