Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung muss nicht teuer sein

Zahnzusatzversicherung04.06.2021 Ästhetische Lösungen wie Implantate mit hochwertigen Verblendkronen oder Keramikinlays liegen bei der Zahngesundheit im Trend. Gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch nur Festzuschüsse im Rahmen der Regelversorgung.

Was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen
Seit 2005 gibt es von der Krankenkasse beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden, man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“. Der Festzuschuss deckt nur etwa die Hälfte der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die nach dem zahnärztlichen Befund „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Man könnte auch sagen, es ist die einfachste und zweckmäßigste Lösung, bei der Schönheit oder Ästhetik häufig keine große Rolle spielen. Seit 01.10.2020 erhöhen sich diese Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte. Statt bisher 50% werden nun 60% der anfallenden Kosten erstattet bzw. bei lückenloser Führung des Bonusheftes bis zu 75%. Zu beachten ist, dass trotz des erhöhten Festzuschusses nur für die Regelversorgung (Standardtherapie) geleistet wird.

Die Eigenanteile sind hoch
Beispiel Regelversorgung für eine Krone: Das bedeutet eine Lösung aus Metall. Diese wird nicht verblendet, d. h., es entspricht nicht dem natürlichen Weiß der Zähne. Diese Krone kostet rund 300 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse würde hierfür zirka 180 Euro übernehmen. Eine höherwertigere Versorgung wäre eine verblendete Krone, zum Beispiel aus Keramik, die dem natürlichen Weiß der Zähne entspricht. Diese kann bis zu 1.100 Euro kosten. Hierfür würde die Kasse einen Festzuschuss von etwa 180 Euro übernehmen, also die gleiche Leistung wie für eine Krone der Regelversorgung. Der Eigenanteil würde hier 920 Euro betragen.

Der Heil- und Kostenplan
Bevor mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die weitere Behandlung. Er dokumentiert, welche Leistungen vorgenommen werden müssen und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen können. Der Heil- und Kostenplan wird der Kasse eingereicht, um von ihr eine Kostenzusage für den Festzuschuss zu erhalten. Für Regelversorgungen muss der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden. Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur sechs Monate gültig ist.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

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