Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung

Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung03.08.2020 Oft beginnt alles mit der Anschaffung eines sehr teuren Fahrrades. Man gönnt sich etwas und lässt einige tausend Euro für ein Rennrad oder – heute häufiger – ein E-Bike im Zweiradfachgeschäft. Ein derartiger Wert außerhalb der eigenen vier Wände schreit nahezu nach ausreichender Absicherung.

Meist ist in der Hausratversicherung das einfache Fahrraddiebstahlrisiko eingeschlossen. Jedoch sollte bedacht werden, dass sich hier die Versicherungssummen je nach Tarif erheblich unterscheiden. Bei mehreren Rädern im Haushalt sieht die Angelegenheit schon anders aus. Versichere ich nun den Neuwert des teuersten Fahrrades?

Ganz grundsätzlich gilt:
Werfen wir einen Blick in die Bedingungen. Dort gibt es in der Regel keine Beschränkung der Entschädigungsgrenze für ein einzelnes Rad. Man muss daher davon ausgehen, dass der Verfasser der Bedingungen, dem Hausratgrundsatz folgend, auch hier eine gesamtheitliche Absicherung des Radbestands im Sinn hat. Ja, aber müsste dann nicht auch Unterversicherung ein Thema sein? Eine sehr gute Frage! Die Antwort lautet: Nein. Mit dem Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos erweitern Sie die Hausratversicherung um eine weitere Gefahr. Die Versicherungssumme des Hauptvertrags gilt ebenfalls dafür, allerdings wird die Erstattung im Leistungsfall mit der vereinbarten Entschädigungsgrenze eingeschränkt.

Ein Rad gestohlen, ein Schadenfall — zwei Räder gestohlen, zwei Schadenfälle?
Es steht pro Schadenfall also eine vereinbarte Entschädigungsgrenze zur Verfügung. Wird nur ein Rad gestohlen und hat man die Entschädigungsgrenze ausreichend hoch gewählt, dann gibt es keine Probleme. Gehen wir nun aber davon aus, dass bei einem ausgedehnten Familienausflug ins Freibad zwei Räder gestohlen werden. Der Neuwert beider Räder beträgt 7.000 Euro; für Fahrraddiebstahl wurden 4.000 Euro vereinbart. Ist es nun in Ordnung, wenn der Versicherer lediglich 4.000 Euro erstattet?

Ja, das wird es in aller Regel tatsächlich sein. So wie es als ein Schaden gewertet wird, wenn Einbrecher aus dem Haus und aus der Garage etwas mitgehen lassen, sieht man auch den Diebstahl mehrer Räder als eine Tat. Natürlich gibt es Ausnahmen: Beispielsweise dann, wenn mehrere Familienmitglieder getrennt voneinander mit ihren Rädern unterwegs sind und ihre Räder jeweils an ganz unterschiedlichen Plätzen abstellen. Das wäre aber ein großer Zufall.

Probleme im Voraus vermeiden!
Nun zeigt die Erfahrung, dass es bei der „nur-ein-Rad-Erstattungsgrenze“ immer wieder Probleme im Schadenfall gibt – auch bei den Versicherern, die vorher doch aber eigentlich bestätigt hätten, dass es genügen würde… Wenn man unseren bisherigen Ausführungen folgt, ist das auch verständlich. Daher unser Rat an Sie: Gehen Sie auf Nummer sicher und setzen Sie hier eine Summe an, die für die Räder eines Haushalts ausreicht.

Selbstverständlich gibt es auch Tarife, die von Haus aus problemreduzierende Lösungen beinhalten:

  • Basler BSG VEMA Deckungskonzept deckt Fahrraddiebstahl bis zur regulären Versicherungssumme.
  • Die Haftpflichtkasse bietet beitragsfreie Fahrraddiebstahldeckung bis 10.000 Euro.

Diese Anbieter seien nur beispielhaft genannt um zu zeigen, welche Möglichkeiten bestehen.

Information zum Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung

Bernhard Haschke


Bernhard Haschke

Versicherungsfachwirt

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de



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