Freiheit auf vier Rädern

Campingversicherung02.06.2021 Volle Fahrt voraus - Die Reise mit dem Caravan ist Freiheit pur. Ohne Guten Versicherungsschutz sollte man aber besser nicht losbrummen.

Türen auf und mit einem Kaffee in der Hand die Weite der Welt genießen, die daliegt wie eine offene Hand - wer sich mit einem Campingbus für mehrere Wochen oder gar Monate auf die Straßen Europas begibt, tut dies genau für solche Momente.

Aber wie steht's eigentlich um den Versicherungsschutz?
Das betrifft auch jene Outdoor-Fans, die nur für wenige Tage zum Camping oder zur Wohnmobil-Tour aufbrechen. So speziell wie diese Art des Reisens ist, sind auch manche Versicherungsbedingungen.

Unverzichtbar sei dabei zunächst die private Haftpflichtversicherung. Denn wer beim Grillen auf dem Campinglatz versehentlich das Vorzelt des Nachbarn in Brand setzt, hafte dafür ohne Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe. Während der Abschluss einer Privathaftpflicht freiwillig ist, ist ein Haftpflichtschutz bei Wohnmobilen, genau wie beim Pkw, Pflicht. Bei einem Unfall kommt sie für Schäden des jeweiligen Unfallgegners auf. Entsprechende Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen dabei meist bei 50 oder 100 Millionen Euro.

Wer im Ausland lieber ein Mietmodell nutzen möchte und mit diesem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, ist durch eine Mallorca-Police geschützt. Sollte ein Schaden verursacht werden, springt die eigene Kfz-Versicherung aus der Heimat ein. Und zwar dann, wenn im Rahmen der Mietwagenversicherung die Deckungssumme niedriger ist als in der Haftpflichtpolice von Zu Hause.

Und wie kann nun das eigene Wohnmobil abgesichert werden?
Hier bedarf es einer Kaskoversicherung. Diese leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug - genauer gesagt durch Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Auch Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruch/Steinschlag, Marderbisse oder auch Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind mit dieser Police versichert. Sie zahlt Reparaturkosten und ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils. Wem die Teilkasko nicht reicht, dem bleibt noch die Vollkaskoversicherung. Sie kommt auch dann für Schäden am eigenen Wohnmobil auf, wenn der Unfall selbst verschuldet ist. Mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus) sind hier ebenfalls eingeschlossen.

Doch auch die umfangreichste Absicherung nützt nichts, wenn der Haftpflicht - und Kaskoschutz in fernen Gefilden gar nicht greift. Vor Urlaubsantritt sollte sich jeder vergewissern, ob in den Reiseländern, die man besuchen will, auch Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. In der Regel beschränkt sich der Versicherungsschutz auf das geografische Europa und die außereuropäischen Gebiete, die zur EU gehören. Wer also schon immer mal die weiten Landschaften östlich des Uralgebirges erkunden wollte, sollte den Abschluss einer Zusatzversicherung prüfen.

Doch selbst wenn auch im Ausland Versicherungsschutz besteht, sind die Hausaufgaben manchmal immer noch nicht erledigt. So wird in manchen Ländern die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verlangt. Sie weist im Ausland nach, dass für das Fahrzeug in diesem Land eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die Karte gibt es kostenfrei beim Versicherer und ist bei Reiseantritt mitzuführen.

Wer viel mit dem Wohnmobil unterwegs ist, sollte auch einen Kfz-Schutzbrief in Erwägung ziehen. Er sichert Hilfe beim Abschleppen sowie beim Fahrzeugrücktransport zu und stellt bei Bedarf meistens einen Mietwagen zur Verfügung. Schutzbriefe bieten auch personenbezogene Zusatzleistungen, wie etwa einen Krankenrücktransport. Man sollte genau auf die Bedingungen schauen, da die Leistungen der Schutzbriefe variieren, manche Anbieter versichern Fahrzeuge nur bis zu einem Maximalgewicht von zum Beispiel 4 oder 7,5 Tonnen.

Zum Glück sind die Probleme auf der Straße meist vergleichsweise banaler Art: Das Zelt kommt zu Schaden, das Kochgeschirr geht kaputt, technische Ausrüstung oder das hochwertige Fahrrad werden geklaut. Was viele nicht wissen zu Hause sind diese Gegenstände über die Hausratversicherung versichert; doch für den Campingurlaub greift diese Versicherung grundsätzlich nicht. Allenfalls sei der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mitversichert. Eine eigenständige Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung kann hier für Abhilfe sorgen.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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