Hackerangriff im Homeoffice und nun? – die Cyber-Versicherung schützt!

Sparen Sie bares Geld mit einer Cyber-Versicherung15.12.2021 Um den Betrieb aus aktuellem Anlass aufrechtzuerhalten müssen zahlreiche Arbeitnehmer erneut im Heimbüro arbeiten. Das stellt Unternehmen und Angestellte gleichermaßen vor neue technische Herausforderungen. Denn zum einen müssen die Mitarbeiter mit passender Technik für den Heimarbeitsplatz ausgestattet werden und zum anderen mit dem Firmennetzwerk verbunden werden. Dadurch bieten sich neue Angriffspunkte für Hacker, denn durch nicht ausreichenden Schutz z. B. durch eine Firewall haben Cyberkriminelle hier ein besonders leichtes Spiel. Jeder der derzeit im Homeoffice arbeitet kennt diese Situation – man sitzt in seinem heimischen Büro und checkt nur noch schnell die E-Mails am Abend. Doch dann ist es auch schon geschehen. Aus Unachtsamkeit und der Vorfreude auf den verdienten Feierabend öffnet man einen täuschend echten Anhang in einer E-Mail, der mit einem versteckten Trojaner versehen war und das ganze Computersystem wird lahmgelegt. Derartige digitale Attacken häufen sich immer mehr und verursachen hohe Kosten durch entstehende Betriebsausfälle. Gemessen am Schadenumfang des Bruttoinlandsprodukts wird Deutschland stärker durch Cybercrime geschädigt als jedes andere Land. Laut einer Umfrage der deutschen Informations – und Telekommunikationsbranche Bitkom waren im Jahr 2020 mehr als 85 Prozent der deutschen Unternehmen aus allen Branchen von Cyberkriminalität betroffen. Die dadurch entstehenden Einbußen für die hiesige Wirtschaft belaufen sich auf mehr als 223 Mrd. Euro pro Jahr.

Bleibt die Frage; Wie steht es um den Versicherungsschutz des Unternehmens, wenn Cyberattacken durch den Heimarbeitsplatz des Mitarbeiters erfolgen? Oder wenn die Kundendaten auf diesemSchützen Sie sich mit einer Cyber-Versicherung vor hohen Kosten Umweg ins Darknet abfließen? Wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer der Cyberversicherung ist, tritt diese für Schäden an Unternehmensdaten und -systemen ein, selbst wenn das Desaster in einem privaten Wohnzimmer ausgelöst wurde. Das gilt auch für die Haftung. Bei Angriffen über das Homeoffice ist es ähnlich, wie bei für die Firma genutzten Privatgeräten: Schäden an Firmengeräten durch den ins Büro mitgebrachten USB-Stick sind grundsätzlich gedeckt. Schäden des Unternehmensnetzwerks durch den in der heimischen Küche genutzten Firmen-Laptop ebenfalls.

Der beste Schutz: informierte Mitarbeiter

Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer*innen geschult werden, denn mehr als die Hälfte der Cyberangriffe werden durch die eigenen Mitarbeiter*innen verursacht. Viele erfolgreiche Cyberattacken auf kleine und mittlere Firmen erfolgten über Anhänge in Links in der elektronischen Post und diese bearbeitet man natürlich auch im Homeoffice. Dort ist man unter Umständen nicht immer auf dem gleichen Konzentrationsniveau wie bei der Arbeit im Unternehmen. Betroffene Unternehmen erleiden im Mittel Schäden bis zu 71.000 Euro je Hacker-Angriff – 6-mal mehr als im Jahr davor. Bei 2 von 3 Firmen steht der Betrieb nach einer digitalen Attacke mehrere Tage still. Die teuerste Einzelattacke kostete ein deutsches Unternehmen rund 4,6 Millionen Euro und allein 2020 wurden über 100.000 Cybercrime-Fälle ausgezeichnet – Tendenz steigend.

Wie Angestellte im Homeoffice sicher arbeiten

  • Sämtliche Endgeräte sollten mit dem aktuellsten Betriebssystem und der aktuellsten Software ausgestattet sein
  • Für privates Surfen nur den privaten Laptop/Computer verwenden
  • Professionelle Virenschutzprogramme oder Firewalls verwenden
  • Im Homeoffice gelten die gleichen IT-Sicherheitsvorschriften wie im Unternehme
  • Keine unbekannten Wechselmedien anschließen
  • Keine verdächtigen Links oder E-Mail Anhänge öffnen
  • Beim Verlassen den Rechner sperren
  • Eigenes WLAN-Netzwerk für berufliche Zwecke einrichten

Weitere Tipps wie Sie sich vor Cyberkriminellen schützen können finden Sie hier.

Obliegenheitsverletzung

Ausnahmslos jeder Versicherer, der Cyber-Lösungen anbietet, setzt das Anwenden bestimmter Sicherheitsvorschriften voraus. Das kann z. B. das Vorhandensein einer Firewall und auch die regelmäßige Datensicherung sein. Wird eine dieser Sicherheitsvorschriften nicht angewandt – das kann auch unbewusst passieren, nicht jeder ist in der Regel ein IT-Experte – kann das im Schadenfall Auswirkungen haben. Welche, ist abhängig davon, ob ein Versicherer die Anwendung als Obliegenheit vorsieht oder ob er lediglich im Antrag abfragt, ob sie angewendet werden. Ein kleiner Unterschied, der gerne übersehen wird – denn die Auswirkungen sind mitunter enorm. Wertet der Versicherer als Obliegenheitsverletzung, hat er bei grob fahrlässigen Verstößen das aus allen Sparten bekannte Recht zur Quotelung, sofern durch die Verletzung der Schadenfall begünstigt wurde. Fällt die Firewall aus, ohne dass es im Betrieb jemand bemerkt, steht die Tür für Angriffe weit offen – entsprechend hoch kann eine Kürzung der Entschädigungsleistung ausfallen.

 

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Stefan Aures
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