10.02.2021 Exotisch, giftig und zum Teil auch selten. Die private Haltung von exotischen „Haustieren“ benötigt auch einen entsprechenden Versicherungsschutz. Wer z. B. sehr giftige Schlangen in der Privatwohnung hält, trägt ein Sicherheitsrisiko und sollte für den Fall eines Ausbüxens ausreichend versichert sein. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Haltung sehr giftiger Tiere nun per Gesetz geregelt und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW).
Für Halter, die bestimmte Tiere (GiftTierG NRW §2) vor dem 01. Januar 2021 erworben haben und behalten wollen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen gegenüber dem Landesamt
nachweisen.
Ob mit oder ohne Gesetz: Haltung sehr giftiger Tiere kann im Ernstfall richtig teuer werden!
Ende August 2019 war aus einer Wohnung in Herne eine extrem giftige Kobra ausgebüxt. Die Folge: Vier Wohnhäuser mussten evakuiert werden und zahlreiche Experten waren tagelang im Einsatz. Hohe Kosten, die beim Fehlen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung auf den Tierhalter zukommen können.
Wie ist die Haltung in Deutschland geregelt?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte im September 2016 eine Übersicht zur Haltung exotischer Tiere in allen 16 Bundesländern veröffentlicht. Regelungen sind Ländersache, es existieren weder eine bundeseinheitliche Positivliste noch ein Gefahrtiergesetz wie es der Deutsche Tierschutzbund und andere Tierschutzorganisationen wie Pro Wildlife fordern.
Wie häufig sind Exoten in Privatwohnungen?
Exotische Tiere sind keine Seltenheit im heimischen Wohnzimmer und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Schätzungen aus der Halterszene zufolge werden in Deutschland rund 250 000 Riesen- und 100 000 Giftschlangen gehalten. Hinzu kommen Riesenschlangen, Warane und Schildkröten „mit entsprechendem Verletzungspotenzial sowie zahllose, zum Teil hochgiftige Wirbellose (Skorpione, Spinnen)“.
Wie können wir diese „niedlichen“ Haustiere versichern?
So bietet u. a. die InterRisk Versicherung umfassenden Versicherungsschutz im PHV-XXL Konzept. Die vollständigen Bedingungen (B682) können Sie HIER downloaden. So sind auch die Aufwendungen für das Wiedereinfangen giftiger Tiere eingeschlossen.
Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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