Haftpflichtversicherung für Paare – ein Vertrag reicht für zwei

Haftpflichtversicherung29.06.2021 Wenn Paare zusammenziehen, brauchen sie nicht länger zwei einzelne Haftpflichtversicherungen, sondern können sich über einen Partnertarif gemeinsam versichern. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten, um im Schadenfall richtig abgesichert zu sein.

Sobald sich zwei Menschen entscheiden, zusammenzuziehen, ändert sich einiges. Entweder einer zieht in die Wohnung oder das Haus des anderen. Oder das Paar findet gleich eine gemeinsame größere Wohnung oder ein Haus. Dann müssen zunächst all die Dinge organisiert werden, die mit einem Umzug einhergehen.

Paare brauchen nur eine Police
Während dieser turbulenten Zeit geht die Frage, wie sich dieser Schritt auf die Versicherungen auswirkt, meist unter. Dabei können Paare leicht Geld sparen, wenn sie beim Zusammenziehen ihre Haftpflichtpolicen zusammenlegen.

Denn egal ob verheiratet oder nicht, Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind, benötigen nicht länger zwei getrennte Verträge. Es genügt ein Partnertarif mit der namentlichen Nennung des anderen im Versicherungsschein.

Der jüngere Vertrag kann frühzeitig gekündigt werden. Dafür muss der Versicherer informiert werden, ab wann der gemeinsame Vertrag gelten soll. Der Vertrag, der weitergeführt wird, muss in eine Paarversicherung umgewandelt werden. Leben Kinder mit in dem Haushalt, ist ein Familientarif die richtige Wahl.

In der Regel sind die Bedingungen der jüngeren Verträge allerdings besser als die der älteren. Daher lohnt sich hier ein Vergleich. Lassen sich bessere Bedingungen in dem älteren Vertrag nicht aktualisieren, kann die Police meist drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ebenfalls möglich ist es, beide Verträge fristgerecht zu kündigen und einen neuen abzuschließen. Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

Tarif sollte Regressanspruch abdecken
Schadenersatzansprüche untereinander bestehen bei einem gemeinsamen Vertrag nicht mehr. Das gilt zum Beispiel in dem Fall, in dem einer der Partner den Fernseher oder Computer des anderen beschädigt.

Während Sachschäden zwar ärgerlich, aber nicht dramatisch sind, sieht das bei Personenschäden anders aus. Verletzt ein Partner den anderen versehentlich schwer, kann aus der Haftpflichtversicherung kein Schadenersatz gefordert werden. Bei Unverheirateten, die in einem solchen Fall als „fremde Personen“ angesehen werden, könnte es außerdem sein, dass die Krankenversicherung für die Behandlungskosten Regressansprüche stellt. Darum sollte ein Regressanspruch in einem Tarif immer mit abgedeckt sein.

Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung
Weitere wichtige Leistungen in der privaten Haftpflichtversicherung sind der Schlüsselverlust und die Forderungsausfalldeckung. Insbesondere unverheiratete junge Paare leben oft zunächst in einer Mietwohnung. Wer hier den Haustürschlüssel verliert, muss mit hohen Kosten rechnen. Das ist immer dann der Fall, wenn die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.

Bei der Forderungsausfalldeckung wird dem Versicherungsnehmer von der eigenen Haftpflichtversicherung ein Schaden ersetzt, wenn der Verursacher dafür nicht aufkommen kann oder nicht versichert ist. Deshalb sollte der Versicherungsvertrag eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Andernfalls werden die Kosten nicht erstattet.

Weitere Informationen über die erste gemeinsame Wohnung finden Sie in unserer Broschüre

 

Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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