20.05.2021 Urlaub mit Wohnmobil oder Wohnwagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Welche Absicherung bei solchen Fahrzeugen noch zu beachten gilt und wie deren Inhalt gut abgesichert werden kann, erfahren Sie hier
Nicht nur das Fahrzeug selbst kann gegen Schäden versichert werden, sondern auch das, was sich darin befindet. Der naheliegende Gedanke, dass mitgeführter Hausrat über die Außenversicherung der Hausratversicherung greifen könnte, trifft an und für sich zu. Aufgrund dessen, dass es sich bei einem Wohnmobil etc. jedoch nicht um einen Raum in einem Gebäude im Sinne der Hausratbedingungen handelt, erstreckt sich der Versicherungsschutz über die Außenversicherung lediglich auf Schäden durch Feuer bzw. Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie auf Schäden durch Raub. Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl-Schäden besteht nicht.
Darüber hinaus bieten die Hausratversicherungskonzepte durch drei besondere Leistungspunkte auch Schutz für den Inhalt Ihres Wohnmobils oder Campinganhängers, welche durch die klassische Außenversicherung nicht abgedeckt sind. Dafür gibt es insgesamt drei Klauseln, welche mit den Deckungskonzeptpartnern AIG, BSG und Concordia vereinbart wurden, und zwar:
Hierfür gelten folgende Versicherungssummen:
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Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat |
bis 5.000 Euro* |
bis 1.000 Euro ohne Prämienzuschlag |
bis 2.500 Euro ohne Prämienzuschlag |
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bis 7.500 Euro gegen Zusatzprämie |
bis 10.000 Euro gegen Zusatzprämie |
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Schäden durch Verkehrs- bzw. Transportmittelunfall |
bis 5.000 Euro* |
bis 1.000 Euro ohne Prämienzuschlag |
bis 2.500 Euro ohne Prämienzuschlag |
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bis 7.500 Euro gegen Zusatzprämie |
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Beschädigung und Abhandenkommen von Sachen auf Reisen |
bis 2.500 Euro (mit 200 Euro SB)* |
bis 2.500 Euro (mit 200 Euro SB) gegen Zusatzprämie |
bis 1.000 Euro (mit 200 Euro SB) ohne Prämienzuschlag |
* jeweils ohne Prämienzuschlag in beiden Tarifvarianten (Komfort und Top) enthalten
Für Dauercamper, also Wohnwagen und Wohnmobile, welche über einen längeren Zeitraum (meist drei bis sechs Monate) auch abgemeldet auf einem fest angemieteten Standplatz oder einer Parzelle eines Campingplatzes abgestellt werden, kann eine Campingversicherung abgeschlossen werden. Bei Alte Leipziger und Oberösterreichische können unter anderem folgende Risiken abgesichert werden (teilweise über gesonderte Bausteine wie Inhalts- oder Glasversicherung):
Private oder gewerblich genutzte Gegenstände im Innern eines zugelassenen Wohnmobils oder -wagens können auch im Rahmen einer Autoinhaltsversicherung gegen vergleichbare Risiken versichert werden. Der Tarif WoMobil der Ammerländer Versicherung bietet umfangreichen Schutz für in Deutschland zugelassene Personenkraftfahrzeuge mit einer Nutzlast bis zu 3,5 Tonnen sowie Wohnanhänger.
Mit einem rundum sinnvoll versicherten Campinganhänger oder Wohnmobil können Sie beruhigt ihren Urlaub antreten. Sollte dann tatsächlich ein Leistungsfall eintreten, kann somit der (finanzielle) Schaden an seinem Hab und Gut durch Unfall, Naturgefahren oder kriminelle Aktivitäten reduziert oder – im besten Fall – vollständig vermieden werden.
Weitere Informationen zum Thema Camping finden Sie in unsere Broschüre
Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de