„Ich hab' da 'nen Manta in der Garage…“

Sparen Sie bares Geld mit einem H-Kennzeichen11.03.2022 Wer hat ihn nicht gesehen – den Kult Film Manta, Manta mit Till Schweiger alias Bertie in der Hauptrolle mit seinem blau/gelben getunten Opel Manta B.  Er galt in den 1980er und 1990er Jahren als Kultobjekt von Tuningfreunden und der Manta-Fahrer wurde klischeehaft zum Inbegriff eines Tuning-Liebhabers. Zugleich wurde der Manta aber auch verhöhnt und dessen Fahrer galt als das Synonym eines Machos wie er im Buche steht. Der Bekanntheitsgrad des schicken Flitzers wurde zwischen 2007 und 2012 durch die niederländische Comedy-Truppe „New Kids“ vor allem bei der jüngeren Generation erhöht. In den letzten Jahren sank die Präsenz des Mantas in der deutschen Tuningszene und gut erhaltene Fahrzeuge sind eine Rarität geworden, dadurch erzielen sie immer höhere Preise unter Sammlern. Besonders durch die H-Zulassung sind diese Wägen beliebte Schätze in den Garagen geworden. Nicht nur der Opel Manta ist bei den Oldtimerliebhabern gefragt. Im Jahr 2020 waren erstmals mehr als 500.000 Oldtimer in Deutschland zugelassen und es wartet wohl noch ein Vielfaches dessen eingelagert auf Wiederbelebung.

Vielleicht ist es der Mercedes W123 des Opas, sein letzter Neuwagen, den er bis kurz vor seinem Tod immer noch voller Stolz fuhr. Evtl. hat sich jemand aus dem Freundeskreis im Zuge von Familiengründung von seinem Hobby verabschiedet und man konnte den geliebten Opel Manta spontan und eigentlich viel zu günstig kaufen. Oder man war einfach zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort – was alleine um die Wendezeit in den ehemaligen Grenzgebieten an Trabanten gegen den symbolischen Kasten Bier getauscht wurde… Wenn man den Platz zum Einstellen hat, dann macht man sowas einfach. Die meisten Eigentümer von Oldtimern sind nicht diese „typischen Sammler“, sondern einfach Autofreunde, die oftmals keine konkrete Vorstellung vom Wert ihres Schätzchen haben. Deshalb sind leider die wenigsten Oldtimer ausreichend versichert und im Fall eines Schadens durch zum Beispiel Brand, Einbruch, oder einer Flut, gehen hier die Werte des Fahrzeugs verloren.

Ab wann gilt ein Fahrzeug als Oldtimer?

Wenn das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs stolze 30 Jahre zurück liegt, wird es als Oldtimer bezeichnet. Aber Achtung, nicht jedes KFZ hat das Potential sich „Oldtimer“ nennen zu dürfen, auch wenn das Erstzulassungsdatum 30 Jahre in der Vergangenheit liegt. Es gibt strenge Auflagen um den Titel Oldtimer zu erhalten. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bestandenes Oldtimer-Gutachten
  • Originalzustand bzw. Originaltreue
  • Bestandene Hauptuntersuchung
  • Nutzung zur Wahrung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts

Welche Fahrzeuge können als Oldtimer versichert werden?

Neben Pkws können auch, sofern sie die Voraussetzungen eines Oldtimers erfüllen, nahezu alle Fahrzeuge versichert werden. Darunter fallen bspw. Motorräder, Traktoren, ebenso wie Lastkraftwagen oder Baumaschinen.

Warum ein Wertgutachten erstellen lassen?

Ein Wertgutachten dient nicht nur als Nachweis über den Zustand des Fahrzeugs, sondern auch als Berechnungsgrundlage für die richtige Versicherungssumme. Nur so kann eine Unterversicherung vermieden werden. Das Gutachten wird aber auch für die Zulassung für das beliebte H-Kennzeichen benötigt. Im Schadenfall ist es ebenfalls wichtig, den Wiederherstellungswert eines aufwendig restaurierten Oldtimers nachweisen zu können, denn dieser liegt häufig über dem Marktwert des Wagens. Grundsätzliche sollte nach jeder Restauration, die zur Wertsteigerung führt, ein neues Gutachten erstellt werden, aber auch regelmäßig, um die kontinuierliche Wertsteigerung des Oldtimers dokumentieren zu können.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen können je nach Versicherungsanbieter stark variieren. Dadurch unterscheiden sich natürlich auch der Leistungsumfang und die Kosten enorm. Folgende Voraussetzung können verlangt werden:

  • Das Fahrzeug befindet sich weitgehend im Originalzustand, Gutachten als Nachweis.
  • Das Fahrzeug darf nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden. Manchen Versicherungen verlangen einen Nachweis, dass ein weiteres Fahrzeug für den alltäglichen Gebrauch angemeldet ist.
  • Die Jährliche Kilometerleistung darf nur gering sein – je nach Versicherung liegt die Kilometerbegrenzung in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Kilometern.
  • Der Fahrer des Oldtimers muss je nach Versicherung mindestens zwischen 23 oder 25 Jahre alt sein. Nur wenige Anbieter schließen Fahrer ab 18 Jahren ein.
  • Ein Mindestwert des Fahrzeugs kann ebenfalls eine Anforderung sein. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften liegt der Mindestfahrzeugwert für die Oldtimerversicherung bei 5.000 Euro.

 

Sie haben auch ein solches Sammlerstück in Ihrer Garage? Dann überprüfen wir gerne Ihren Versicherungsbedarf in einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch.

Ihr Versicherungsexperte für KFZ-Versicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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