Keine Chance bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit… Oder vielleicht doch?

Hausratversicherung02.07.2021 Vor allem mit Hausrat und Wohngebäude gehen Obliegenheiten einher – und die Pflichten sind auch Ihre!

Plötzlich ist der Flur voller Wasser und Sie stehen erstaunt mittendrin. Was ist passiert? Der Schlauch der Waschmaschine ist abgeplatzt. Und jetzt? Auf jeden Fall muss jetzt gehandelt werden. Also: Wasserzufuhr kappen, nassen Hausrat retten, Schaden dokumentieren und der Versicherung melden. Alles Obliegenheiten. Wir erklären, was eine Obliegenheit ist, was typische Obliegenheitsverletzungen sind und was passiert, wenn eine Obliegenheit nicht eingehalten wird.

Grundsätzlich gibt es erstmal zwei Arten von Obliegenheiten. Solche, die vor dem Vertragsschluss eingehalten werden müssen, und jene, die während der Vertragslaufzeit relevant sind. Vor Vertragsabschluss müssen Sie natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Auch die Anzeige mehrerer Versicherungsverträge über dieselbe Gefahr ist verpflichtend. Während der Vertragslaufzeit treten zusätzliche Obliegenheiten auf. Die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämie ist die wohl wichtigste Voraussetzung dafür, dass Sie im Schadenfall auch Versicherungsleistungen erhalten. Natürlich fällt der Schutz nicht sofort nach der ersten verpassten Zahlung weg. Sie erhalten eine Mahnung, ist diese Frist dann auch verstrichen, fällt der Versicherungsschutz jedoch weg. Eine weitere Obliegenheit, die für alle Versicherungsverträge gilt, ist die unverzügliche und korrekte Schadenmeldung. Verändern sich die Umstände beim Ihnen, so müssen diese Veränderungen bei der Versicherung angezeigt werden.

Ein Beispiel wäre hier ein Gerüst am Haus, denn hier erhöht sich das Risiko eines Einbruchs. Werden derartige Umstände nicht angezeigt, so kommt es im Schadenfall zu einer berechtigten Kürzung der Versicherungsleistung. Zu den Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit gehören auch die Pflichten bei der Meldung eines Schadenfalls. Tritt nämlich der Versicherungsfall ein, so sind Sie verpflichtet, den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung zu melden. Zudem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, unter Befolgung der Weisungen des Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles dient, sofern ihm dabei nichts Unbilliges zugemutet wird.

Typische Obliegenheiten Hausrat/Wohngebäude
Neben den klassischen Obliegenheiten sind Sie bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auch verpflichtet, geltende Sicherheitsvorschriften zur Schadensabwendung einzuhalten. Darunter fällt beispielsweise, dass im Winter Gebäude und Gebäudeteile ausreichend beheizt werden müssen oder wasserführende Anlagen bei einer Nichtnutzung entleert und abgesperrt werden müssen. Zudem gehören auch die allgemeine Instandhaltung und Wartung versicherter Gegenstände zu den Sicherheitsvorschriften.

Folgen Obliegenheitsverletzung
Kommen Sie nicht ihrer Pflichten gegenüber der Versicherung nach, kann der Versicherungsschutz zumindest teilweise oder gänzlich entfallen. Eine Obliegenheitsverletzung führt also dazu, dass ein Schaden nicht vollständig oder gar überhaupt nicht übernommen wird, allerdings bedarf es dazu Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Nun könnte man annehmen, dass eine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz wohl eher selten auftreten. Daher schauen wir uns die Definition einer groben Fahrlässigkeit genauer an:

„Grob fahrlässig handelt derjenige, der die objektiv gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.“

Dies wird bejaht, wenn der Versicherungsnehmer beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht. Dies ist also durchaus ein Beispielsfall, der wohl nicht selten auftritt. Oft wird eine Obliegenheitsverletzung erst nach der Regulierung eines Schadens festgestellt. In diesem Fall drohen Rückzahlungen.

Obliegenheitsverletzungen auffangen
Einige Versicherungen federn eine grobe Fahrlässigekeit ab:

HAUSRAT  
AIG Versicherung kompletter Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen
   

BSG

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen bis zu 7.500 Euro. Danach erfolgt wie gewohnt eine Kürzung je nach Schwere des Verschuldens. (Gekippte Fenster sowie Fenstergriffe mit eingebauter Kindersicherung sind von dieser Regelung ausgenommen.)
   
Concordia Versicherung Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bis 25.000 Euro – bei Schäden ab 25.000 Euro Kürzung um max. 20 %

 

WOHNGEBÄUDE  
AIG Versicherungen Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungen bis zur Versicherungssumme
   
BSG

 

grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten bis zu 2.500 Euro, danach Kürzung nach Schwere des Verschuldens

   
Hausbesitzer Versicherung grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten bis 5.000 Euro, danach Kürzung nach Schwere des Verschuldens
   
BSG

 

grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten bis zur Versicherungssumme

 

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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