Kleinflotten richtig versichern

Kfz-Versicherung Kleinflottenmodell12.11.2020 Firmenfahrzeuge sind meist täglich im Einsatz und werden sehr intensiv genutzt. Gerade Handwerker sind auf ihre Lieferwagen und Pkw angewiesen. Ihre Anforderungen an die Fahrzeuge sind daher sehr hoch. Ähnliches gilt für ihre Kfz-Versicherung. Sie muss ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und einen optimalen Risikoschutz. Interessant kann daher auch für Handwerksbetriebe die Möglichkeit sein, alle Fahrzeuge in einer Police zusammenzufassen, in einem sogenannten Flottenvertrag.

Große Unternehmen profitieren schon seit Jahren von den finanziellen und tariflichen Vorteilen solcher Verträge. Doch sie können meist erst ab zehn oder mehr Fahrzeugen abgeschlossen werden. Der durchschnittliche Handwerksbetrieb besitzt jedoch nur drei Fahrzeuge. Diese sind dann meist in Einzelverträgen versichert. Die Signal Iduna bietet hierfür ein Kleinflottenmodell, welches schon ab drei Fahrzeugen möglich ist. Besonders hervorzuheben ist, dass fast jede Art von Kfz in die Police aufgenommen werden kann.

Hier lohnt es sich die bestehenden Verträge zu prüfen. Achten Sie auf die Details beim Kfz-Versicherungs-Check:

  • Ist die Versicherungssumme in der Haftpflicht ausreichend hoch?
  • Sind BBB-Schäden abgedeckt?
  • Ist eine Neu- und Kaufwertentschädigung enthalten?
  • Sind Eigenschäden abgedeckt?
  • Kommt ein Kleinflottentarif für meinen Betrieb in Frage?

Verträge für Kleinflotten bieten in der Regel besseren Versicherungsschutz und sind dabei oft günstiger als Einzelverträge. So sind beispielsweise die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schäden) in den meisten Verträgen ausgeschlossen.

Interessant ist auch der Einschluss von Eigenschäden in der Kfz-Versicherung. Schäden die an meinem Fahrzeug durch ein weiteres eigenes Fahrzeug verursacht wurden.

Kleinflottentarife können für Handwerksbetriebe eine lohnende Alternative zu Einzelverträgen sein. Wenn Sie sich informieren, denken Sie an die Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Verträge. Bei einer Hauptfälligkeit zum 01. Januar können Sie die Kfz-Versicherung noch im November kündigen.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

Download: Risikoanalysebogen für Kfz-Kleinflotte

Wichtige Begriffe noch kurz erklärt:

  • BBB-Schäden: Unter Betriebs- Brems- und Bruchschäden versteht man Schäden, die z. B. durch verrutschte Ladung oder Bedienfehler und Achsbruch am Fahrzeug entstehen. Sie sind meist in der Vollkaskoversicherung nicht eingeschlossen.
  • Eigenschäden: Zusammenstöße eigener Fahrzeuge untereinander sind in der Haftpflichtversicherung oft ausgeschlossen. Durch die Eigenschadenversicherung im Kleinflottenmodell sind die Fahrzeuge abgesichert.
  • GAP-Deckung: Dies betrifft vor allem Leasingfahrzeuge. Gemeint ist damit im Schadensfall die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeuges und der noch offenen Leasingsumme.  Diesen Unterschied trägt dann die Versicherung.
  • Neu- bzw. Kaufwert: Innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist wird im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens der Neu- bzw. Kaufwert durch die Versicherung erstattet.
  • Stück- oder Pauschalprämie: In der Flottenversicherung wird bei der Stückprämie für jedes versicherte Fahrzeug einer Klasse der gleiche Preis vereinbart. Bei der Pauschalprämie sogar für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Klasse.


[ zurück ]