Massentrend Camping: gut abgesichert beruhigter schlafen

Wohnmobilversicherung20.05.2021 Urlaub mit Wohnmobil oder Wohnwagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Was es bei der Absicherung solcher Fahrzeuge zu beachten gilt und wie auch deren Inhalt gut abgesichert werden kann, erfahren Sie hier

Grundsätzlich gilt natürlich, dass sowohl ein Wohnmobil als auch ein Campinganhänger der Versicherungspflicht unterliegt. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber jeweils nur die Haftpflichtversicherung, welche für Schäden aufkommt, die durch das Fahrzeug an Leib und Leben oder dem Hab und Gut von Dritten verursacht werden. Schäden am Fahrzeug sind hiermit ausdrücklich nicht versichert. Wenn auch Beschädigungen am eigenen Fahrzeug abgesichert sein sollen, dann ist eine Kaskodeckung notwendig. Im Rahmen der Teilkasko sind Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion ebenso versichert wie durch Sturm und Hagel. Manche Kfz-Versicherer gewähren dem Versicherungsnehmer einen Nachlass von 5 % bis zu 30 %, wenn das Fahrzeug über ein GFK-Dach bzw. einen Aufbau aus GFK (besonderer Kunststoff als Alternative zu Stahl- oder Alublech) verfügt. Schäden durch Marderbiss oder auch der Zusammenstoß mit beispielsweise einem Reh sind ebenso versichert. Auch der Diebstahl des Fahrzeugs fällt unter die Teilkaskodeckung und bietet in der Regel den Ersatz des Fahrzeugs zum Wiederbeschaffungswert – manche Versicherer bieten für Fahrzeuge bis 24 (manchmal auch 36) Monate Neuwertentschädigung an.

Über die Vollkaskoversicherung sind auch solche Beschädigungen abgedeckt, die Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug verursacht haben, beispielsweise beim Einparken mit dem Wohnmobil. Auch für Schäden durch Vandalismus kommt die Vollkasko auf – allerdings ist sowohl bei Voll- als auch bei Teilkasko zu beachten, dass ein Selbstbehalt (i.d.R. zwischen 150 und 500 Euro, je nach Vereinbarung) selbst zu tragen ist, sofern die Deckung nicht ausdrücklich ohne Selbstbehalt vereinbart wurde. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der ausgewählte Tarif Versicherungsschutz während eines Transports auf einer Fähre bietet (Havarie-Grosse-Risiko). Dies gewährleistet Versicherungsschutz, wenn aufgrund von außergewöhnlichen Umständen bewusst Schäden bzw. Kosten in Kauf genommen werden, um Schiff oder Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Bei den meisten Versicherern ist diese Deckung in Tarifen jenseits des einfachsten Leistungsumfangs eingeschlossen.

Zu beachten ist je nach Reiseziel auch, dass nicht in allen Ländern, die mit einem Wohnmobil erreicht werden können, Versicherungsschutz durch die deutsche Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht. Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz überwiegend (Ausnahmen sind bei manchen Versicherern einige Balkanstaaten sowie die Türkei und Russland). Länder wie beispielsweise Iran und Israel oder nordafrikanische Staaten wie Marokko oder Tunesien sind von der Deckung häufig ausgenommen.

Mit einem rundum sinnvoll versicherten Campinganhänger oder Wohnmobil können Sie beruhigt ihren Urlaub antreten. Sollte dann tatsächlich ein Leistungsfall eintreten, kann somit der (finanzielle) Schaden reduziert oder – im besten Fall – vollständig vermieden werden.

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Stefan Aures - Versicherungskaufmann

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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