Pandemie-Bekämpfung - Haftung und Versicherungsschutz bei Corona-Impfschäden

Corona-Impfschäden04.06.2021 Immer mehr Menschen werden derzeit gegen Corona geimpft. Doch was passiert eigentlich, wenn dabei etwas schiefgeht? Wie ist dann die Haftung geregelt und welche Versicherungen leisten bei Erkrankungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Impfungen gelten als stärkstes Werkzeug gegen die Corona-Pandemie. Deshalb hat auch Deutschland den Impfturbo gezündet. Doch wie bei jeder anderen Immunisierung, kann es auch bei Biontech, Astrazeneca & Co. zu Impfreaktionen und anderen Nebenwirkungen kommen. In den sozialen Medien kursieren bereits Gerüchte, dass Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen dann Leistungen verweigern würden. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Versicherung hilft bei akuten Problemen?

Dass der Körper auf eine Impfung reagiert, kommt recht häufig vor. Typische Beschwerden sind Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sind möglich. In der Regel klingen solche Impfreaktionen aber nach wenigen Tagen wieder ab.

Schwerwiegendere Komplikationen sind eher selten, doch ganz auszuschließen sind sie nicht. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut, das in Deutschland die Sicherheit von Impfstoffen überwacht, können zum Beispiel bei einer Impfung mit Astrazeneca in Einzelfällen Hirnvenenthrombosen auftreten.

Wird dann eine ärztliche Behandlung notwendig, tragen hierfür die Krankenkassen die Kosten – egal, ob der Betroffene gesetzlich oder privat versichert ist. Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten die gleichen Spielregeln wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

Was passiert, wenn Langzeitfolgen auftreten?

Wenn wie bei Corona eine Impfung öffentlich empfohlen wird und es zu einer schweren Erkrankung mit Folgekosten kommt, haftet der Staat dafür. Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt es hierzu: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland.“

Das heißt: Wer eine Impf-Schädigung erleidet, dem steht ein Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu. Auch Pharmaunternehmen und behandelnde Ärzte müssen unter Umständen haften, etwa wenn das Arzneimittel fehlerhaft gewesen ist oder der Patient nicht richtig aufgeklärt wurde.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Wenn Versicherte infolge eines Impfschadens nicht mehr arbeiten können, erhalten sie unter Umständen eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe reicht aber meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Die finanzielle Lücke kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließen.

Und entgegen anderslautender Gerüchte leistet die auch bei Corona uneingeschränkt, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont. „Wird eine versicherte Person durch die Langzeitfolgen einer Infektion mit Covid-19 oder durch einen Impfschaden berufsunfähig, dann zahlt die Versicherung ohne Wenn und Aber“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Bei einer Berufsunfähigkeit prüften die Versicherer ausschließlich, ob ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen in seinem aktuellen Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate nur noch 50 Prozent oder weniger arbeiten könne. Sei das der Fall, gelte die betroffene Person als berufsunfähig – unabhängig davon, ob der Grund der Einschränkung eine Erkrankung oder ein Unfall und die Ursache privat oder berufsbedingt sei. „Covid-19 ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krankheit wie jede andere auch“, so Asmussen.

Wann leistet die Risiko-Lebensversicherung?

Auch in der Risiko-Lebensversicherung hat eine Impfung gegen Covid-19 laut GDV weder negative noch positive Folgen für den Versicherungsschutz oder die Prämienhöhe. Das bedeutet: Für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Todes durch einen Impfschaden würde eine Risiko-Lebensversicherung leisten.

Decken auch private Unfallversicherungen Impfschäden ab?

In der Unfallversicherung sind Impfschäden standardmäßig nicht mitversichert. Einige Versicherer bieten inzwischen aber auch Impfschadenschutz an, allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang. Welche konkreten Impfungen versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Sind Impfschäden in der Unfallversicherung mitversichert, leistet der Versicherer, wenn infolge einer Impfung eine Invalidität festgestellt wird oder ein Todesfall eintritt.

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Alexander Kraus - Versicherungsmakler

Alexander Kraus
Versicherungsfachmann

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