Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen!

Mit einer Pflegeversicherung bestens fürs Alter vorsorgen!19.12.2022 (lk) Jeder kann pflegebedürftig werden – auch Menschen, die sich bisher keine Gedanken darüber gemacht haben. Denn Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch Menschen in den besten Jahren können durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich auf Pflege angewiesen sein. Da nicht jeder über die finanziellen Mittel verfügt, um sich für alle Eventualitäten absichern zu können, ist es ratsam, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Denn mit einer Pflegeversicherung können Sie sich auf die Kosten für Pflegemaßnahmen und -dienstleistungen vorbereiten.

Eine Pflegeversicherung ist daher für jeden eine wichtige Absicherung. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung allein reicht nicht aus, um die Kosten für Pflegeleistungen zu decken. Wer keine privaten Vorsorgeprodukte wie eine Pflegerente oder eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, muss im Pflegefall mit hohen Kosten rechnen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt zwar Leistungen für die Pflege im Alter, aber diese sind aufgrund der geringen Beiträge nur sehr begrenzt. Daher ist es wichtig, frühzeitig über eine private Pflegevorsorge nachzudenken und sich gut zu informieren. Denn nur so kann man sich im Falle der Pflegebedürftigkeit absichern und sich die bestmögliche Pflege leisten.

 

Beispiel: Die Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

Pflegeversicherung - Die Kosten einer häuslichen Pflege

Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer...) zu berücksichtigen. Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 125 € (§ 45b SGB XI).

Leistungsbeispiel: Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 1.612,80 Euro. Von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.363,00 Euro. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 249,80 Euro, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.

 

Beispiel: Die Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim

Pflegeversicherung - Die Kosten einer stationären Pflege

 

 

 

 

 

 

*beispielhafte Berechnung für eine vollstationäre Pflege von mehr als 24 Monaten (45 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils von 911,00 Euro).

Ab dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse – für eine stationäre Pflege – zusätzlich einen prozentualen Leistungszuschlag (für die Pflegegrade 2 bis 5), bezogen auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Leistungszuschlags ist von der bisherigen Dauer der vollstationären Pflege abhängig:

  • bis 12 Monate: 5 %
  • mehr als 12 Monate: 25 %
  • mehr als 24 Monate: 45 %
  • mehr als 36 Monate: 70 % des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

 

Wie erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Einstufung in einen Pflegegrad?

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Folgende Stufen der Pflegegrade werden dabei unterschieden:

Pflegegrad1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in einen Pflegegrad entweder nach dem MDK oder er legt seine eigenen Kriterien zugrunde.

 

Letztlich sollte man bedenken, dass man mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung nicht nur sein Vermögen schützt – man legt gleichzeitig auch den Grundstein für seinen persönlichen Schutz im Falle der Pflegebedürftigkeit. Mit der richtigen Versicherung haben Sie mehr Sicherheit und Sorglosigkeit im Umgang mit Ihrer finanziellen Zukunft und können Ihre Freiheit genießen, ohne sich um eventuelle Kostenfaktoren Sorgen machen zu müssen.

Alles Wissenswerte zur Pflegezusatzversicherung

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Pflegeversicherungen

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: asselborn@bavaria-regensburg.de

 

 

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