Privathaftpflichtversicherung - Für einen entspannten Urlaub

Sparen Sie sich mit einer Privathaftpflicht im Schadenfall bares Geld18.08.2022 (lk) Der Sommer weckt in vielen den Traum vom lang ersehnten Urlaub in mitten der Corona-Pandemie. Erst einmal am Zielurlaubsort angekommen denkt man natürlich nur an die Erholung, die im Urlaub im Vordergrund steht. Doch was, wenn Ihnen im Urlaub ein Missgeschick passiert und Sie beispielsweise eine teure Vase im Hotelzimmer kaputt machen? Gerade auf Reisen, in einer fremden Umgebung, können leicht Schäden entstehen.

Damit Sie entspannt reisen können und ausreichend abgesichert sind, sollten Sie sich vor Ihrem Urlaub informieren, welche Schäden grundsätzlich von Ihrer Privathaftpflichtversicherung im Ausland übernommen werden. Denn wer im Ausland einen Schaden verursacht, muss genau wie Zuhause ebenfalls für den entstandenen Schaden aufkommen.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Privathaftpflichtversicherung erstattet Ihnen die Kosten bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden, auch im Urlaub im Ausland.
  • Wenn Sie ins Ausland auswandern und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben gilt die Haftpflichtversicherung im Ausland nicht.
  • Auch längere Auslandsaufenthalte wie ein Auslandssemester sind in der Regel mitversichert.
  • Besondere Vorsicht gilt bei Reisen in die USA. Dort kommt es häufig zu Schadenersatzklagen, deshalb sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch sein.

Weitere Informationen zur Privathaftpflichtversicherung

Beispiele für Haftpflichtschäden im Urlaub:

Sie machen mit Ihren Kindern Urlaub in einer Ferienwohnung und die Kinder sind vor lauter Vorfreude außer Rand und Band und schießen beim Ballspiel ein Fensterglas kaputt.

Auch, wenn Sie es sich mit Ihrem Partner in der Ferienwohnung mit einem Glas Rotwein gemütlich machen und es aus Unachtsamkeit auf dem teuren Perserteppich des Vermieters landet, kann schnell ein hoher Schaden entstehen.

Sind Kinder im Ausland abgesichert?

Kinder sind in der Regel, wenn sie noch Schüler oder Studenten (erstes Studium) sind, in der Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern abgesichert. Wenn die jungen Erwachsenen aber bereits berufstätig sind, benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch bereits direkt nach Abschluss der Berufsausbildung. Auch hierbei spielt die Dauer des Auslandaufenthalts eine wichtige Rolle. Gerne prüfen wir für Sie, wie es um den Versicherungsschutz Ihres Kindes steht.

Tipps im Schadenfall

  • Bewahren Sie trotz angespannter Situation einen kühlen Kopf
  • Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung
  • Tauschen Sie mit den Unfallbeteiligten Kontaktdaten aus – auch Informationen zum Vertrag wie Versicherer und Versicherungsnummer
  • Machen Sie Fotos vom Schaden und dokumentieren sie genau was passiert ist

Denken Sie auch an eine Auslandsreisekrankenversicherung, denn Sie sind bei einem Aufenthalt im Ausland nicht über Ihre Krankenkasse versichert. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Krankenversicherungsschutz im Ausland. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

 

Ihr Versicherungsexperte für Privathaftpflichtversicherungen

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de



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