04.08.2020 Sie lieben ihren Arbeitsplatz und gehen gerne zur Arbeit? Dann können Sie sich auf jeden Fall schon mal glücklich schätzen. Mit den Kollegen und auch mit dem Chef gut auszukommen ist uns allen sehr wichtig.
Selbstverständlich ist ein gut bezahlter Arbeitsplatz sehr wichtig. Doch oft wird dies ganz schnell zweitrangig, wenn die "Chemie" in der Arbeit mit den Kollegen oder Vorgesetzten nicht stimmt. Die Arbeit soll uns doch Spaß machen und wir wünschen uns auch eine sichere Arbeitsstelle.
Aber was ist wenn …
die Freude am Arbeitsplatz trüben?
Wie heißt es so schön? „Guter Rat ist teuer“! Das gilt aber nicht immer. Mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich zwar die Probleme nicht lösen, aber zumindest fühle ich mich mit einer anwaltlichen Beratung schon besser.
Die Streitgründe mit dem Arbeitgeber sind vielfältig. Sie reichen von der niedrigen Bezahlung oder ungerechten Behandlung bis hin zu Auseinandersetzungen im Kündigungsfall. Oft bleibt einem nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten und eventuell auch den Weg vor Gericht zu gehen. Auch wenn vor dem Arbeitsgericht die Kosten „geteilt“ werden, so hilft der Arbeitsrechtsschutz, dass ihr Recht nicht an den Kosten scheitert.
Ein typisches Beispiel für solche Fälle wäre:
Thomas J. geht es momentan richtig gut. Vor zwei Jahren hat er seine Freundin geheiratet und nun erwarten die beiden ihr erstes Kind.
Thomas und Anna haben auch schon ihren gemeinsamen Wohnsitzt mit eingerichtetem Zimmer für das kommende Baby. Durch seine Eltern konnten sie sich den Traum des eigenen Hauses ermöglichen. Trotzdem haben Anna und Thomas noch einen Hohen Kredit abzubezahlen denn so viel verdienen Thomas und Anna noch nicht. Doch leider ändert sich das glücklich sein drastisch…
Sein Arbeitsgeber meldete sich bei Thomas das er umgehend in die Arbeit kommen soll und zu ihm ins Büro zu kommen da er sich für den Einzug frei genommen hatte. Thomas und viele seiner Kollegen erhielten eine betriebsbedingte Kündigung. Für Thomas ändert sicher dadurch plötzlich fast alles. Was, wenn er bald keine neue Arbeitsstelle findet?
Der Kredit steht noch offen und muss abbezahlt werden, das Kind ist unterwegs was soll er nur jetzt tun?
Thomas ruft bei seiner Rechtschutzversicherung an und fragt um Rat. Dort erklärt man ihm, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl korrekt zu treffen habe. Da wird Thomas hellhörig. Ein jüngerer Kollege, der auch noch nicht lange in der Firma ist, hat keine Kündigung bekommen.
Thomas geht zu dem empfohlen Spezialisten seiner Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht. Dieser reicht Kündigungsanklage ein. Und siehe da, es stellt sich heraus, dass eigentlich der jüngere Kollege hätte gekündigt werden müssen. Thomas kann seinen Job behalten. Trotz Prozessgewinn muss Thomas jedoch seinen Anwalt selbst bezahlen, da eine Kostenerstattung durch den Gegner arbeitsgerichtlichen Verfahren in 1.Instanz grundsätzlich nicht stattfindet.
Die Kosten in Höhe von fast 2.000,- EUR übernahm die Rechtschutzversicherung (AUXILIA).
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Bernhard Haschke
Versicherungsfachwirt
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