Die wichtigsten Reiseversicherungen für einen unbeschwerten Urlaub

Sie können Ihre Reise nicht antreten? Mit einer Reiseversicherung kein Problem!14.04.2022 Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr. Man kann sich von den stressigen vergangenen Arbeits- und Alltagswochen erholen und Zeit mit der Familie verbringen. Doch so schön ein Urlaub auch ist, birgt er auch Gefahren.

Vor und während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.

Welche Versicherungen für eine Reise sinnvoll sind

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Reiserücktrittversicherung

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist. Folgende Ereignisse gelten als u.a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z. B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Reiseabbruchversicherung

Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse. Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten.

Corona-Schutz

Seit Anfang 2020 steht das Reisen leider im Schatten der Corona-Pandemie. Gebuchte Urlaube mussten verschoben werden oder fielen komplett aus. Und auch jetzt – über zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie – hat die Pandemie einen Einfluss auf die eigentlich schönste Zeit im Jahr. Da reicht ein Verdacht einer Infektion ohne erkrankt zu sein oder die Erkrankung selbst – das finanzielle Risiko, dass die Urlaubsreise unverhofft ins Wasser fällt kann bei vielen Anbietern über einen separaten Corona-Schutz abgesichert werden.

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Ihr Versicherungsexperte rund um das Thema Reiseversicherung

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
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